Alle Bibliotheken und Sammlungen
Dritter Teil einer sechsbändigen, im Bücherverzeichnis des Allerheiligenklosters von ca. 1100 (Min. 17, f. 306v) aufgeführten Abschrift von Gregors Moralia in Iob (Min. 50-55), auf f 1r als tercia pars bezeichnet, enthaltend die Bücher 11-16. Die einspaltige Handschrift unterscheidet sich von den anderen fünf durch das kleinere Format, die verschnörkelte Ziercapitalis der Incipitseite (f 1r) und die schlichten Initialen. Gut erhaltener romanischer Einband.
Online seit: 13.10.2016
Vierter Teil einer sechsbändigen, im Bücherverzeichnis des Allerheiligenklosters von ca. 1100 (Min. 17, f. 306v) aufgeführten Abschrift von Gregors Moralia in Iob (Min. 50–55), enthaltend die Bücher 17–22, auf f. 1r bezeichnet als IIII. Pars. Einspaltige, saubere, bis auf eine Rankeninitiale schmucklose Handschrift. Im 15. Jahrhundert erhielt der Kodex, wie zahlreiche andere, einen neuen Ledereinband mit Metallbuckeln, zwei Schliessen und Titelschild (f. 1r). Als Vorsätze dienten wie in Min. 20, Min. 24, Min. 40 und Min. 55 Fragmente eines Jahrzeitbuchs des Allerheiligenklosters aus dem 14. Jahrhundert (f. 169r-v; das vordere Vorsatzblatt ist verloren).
Online seit: 22.03.2017
Fünfter Teil einer sechsbändigen, im Bücherverzeichnis des Allerheiligenklosters von ca. 1100 (Min. 17, f. 306v) aufgeführten Abschrift von Gregors Moralia in Iob (Min. 50–55), enthaltend die Bücher 23–27, auf f. 3r bezeichnet als quinta pars. Einspaltige, abgesehen von einer ganzseitigen, nicht vollständig ausgeführten Rankeninitiale auf der Incipitseite (f. 3r) schmucklose Handschrift. Als Spiegel-Vorsatzblätter des romanischen Einbands dienten Doppelblätter aus einer anderen, ebenfalls in Schaffhausen entstandenen Abschrift von Buch 23 der Moralia (f. 1v–2v, 100r–101v).
Online seit: 22.03.2017
Sechster Teil einer sechsbändigen, im Bücherverzeichnis des Allerheiligenklosters von ca. 1100 (Min. 17, f. 306v) aufgeführten Abschrift von Gregors Moralia in Iob (Min. 50–55), enthaltend die Bücher 28–35. Einspaltige, saubere Handschrift von mehreren Händen mit Incipitseite (f. 2v), ganzseitiger Rankeninitiale (f. 3r) und weiteren Rankeninitialen am Beginn der einzelnen Bücher. Am Schluss (f. 183v–185v) Abschriften von vier Urkunden aus den Jahren 1090–1122. Im 15. Jahrhundert erhielt der Kodex, wie zahlreiche andere, einen neuen Ledereinband mit Metallbuckeln, zwei Schliessen und Titelschild (f. 1r). Als Vorsätze dienten wie in Min. 20, Min. 24, Min. 40 und Min. 53 Fragmente eines Jahrzeitbuchs des Allerheiligenklosters aus dem 14. Jahrhundert (f. 1r-v und 186r-v).
Online seit: 22.03.2017
Zweiter Band der in den Nachträgen zum Bücherverzeichnis des Allerheiligenklosters von ca. 1100 (Min. 17, f. 306v) aufgeführten libri II omeliarum et sermonum per totum annum, mit Sermones de tempore (f. 1v), Sermones de sanctis (f. 136v) und Sermones de communi sanctorum (f. 237v) für die Zeit von Pfingsten bis zum Ende des Kirchenjahres. Die zweispaltige Handschrift, die bis auf die letzte, unvollendete Seite von ein- und derselben geübten Hand ausgeführt wurde, gehört mit ihren zahlreichen bis zu 20 Zeilen hohen Rankeninitialen in roter Federzeichnung und ihren Auszeichnungsschriften zu den schönsten, die im Allerheiligenkloster entstanden sind. Im 15. Jahrhundert erhielt der Kodex, wie zahlreiche andere, einen neuen Ledereinband mit Metallbuckeln und zwei Schliessen; f. 1 diente als (seither abgelöstes) Spiegelblatt, das hintere Spiegelblatt (nach f. 287) fehlt.
Online seit: 26.09.2017
Die Handschrift besteht aus vier Teilen aus verschiedenen Epochen. Der erste Teil (ff. 1r-59v, 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts) enthält das Breviloquium von Bonaventura; der zweite Teil (ff. 60r-153v, 13.-14. Jahrhundert) Auszüge aus dem Talmud; der dritte Teil (ff. 154r-239v, 14. Jahrhundert) Predigten des Franziskaners Gualterus de Brugis und den Text Pharetra von Pseudo-Bonaventura; der vierte Teil schliesslich (240r-268v, erste Hälfte des 14. Jahrhunderts) enthält die Predigtsammlung Rusticani des Franziskaners Berthold von Regensburg. Die Extractiones de Talmud sind insofern besonders interessant, als sie den grössten uns erhaltenen Korpus an lateinischen Übersetzungen des Talmuds darstellen und 1244/1245 in Paris zum Zeitpunkt der Revision der Verurteilung des Werkes, die 1240/1241 ausgesprochen wurde, entstanden sind. In dieser Version wurden die Übersetzungen nicht nach der Reihenfolge der Traktate organisiert, sondern thematisch nach den verschiedenen Argumenten. Der Einband aus dem vergangenen Jahrhundert, für den Teile des alten Einbandes benutzt wurden und der Spuren einer Kette zeigt, weist auf eine Herkunft der Handschrift aus dem Franziskanerkonvent von Schaffhausen hin.
Online seit: 29.03.2019
Unvollständige Handschrift, geschrieben von mehreren Händen in karolingischer Minuskel. Sie enthält unter anderem die Bücher 2 und 3 des Prognosticum futuri seculi (1r-25v) von Julianus Toletanus (642-690), die Collectio Capitularium – Zivilrechtliche und geistliche Dokumente – von Ansegis von Fontenelle (32r-86v), die Capitularia Hludovici (86v-91r) und vor allem das Leben Ludwigs des Frommen von Theganus Treverensis (91r-97v). Zwei zeitgenössische Interlinearglossen auf S. 96v, die mit dem Taufbericht von Harald von Dänemark (Herioldus, Harald Klak Halfdansson) und der Verleihung des Frieslandes als Lehen an denselben im Jahr 826 übereinstimmen, deuten auf eine nördliche Herkunft der Handschrift hin.
Online seit: 23.06.2016
Cassiodors Psalmenkommentar ist die älteste Handschrift der Ministerialbibliothek. Die Schrift weist nach St. Gallen, der Name des Schreibers "Wolfgisus presbyter" nach Konstanz. Ausleih- oder Schenkungsvermerk an Abt Wilhelm von Hirsau, der 1080 das Schaffhauser Allerheiligenkloster reformierte.
Online seit: 31.07.2009
Das Pontifikale enthält, ausser den charakteristischen liturgischen Texten, Anleitungen (ordines) für die Bischöfe im Fall einer Wahl, Ernennung und Krönung eines Königs, oder für die Krönung eines Kaisers oder einer Kaiserin. Die Handschrift enthält drei ganzseitige Federzeichnungen: Ein Widmungsbild (2v) eine Krönungsszene (29r) und auf dem Verso der Krönungsszene ein Thronbild (29v). Die Erwähnung im Text von S. Nonnosius, dessen Reliquien gegen die Mitte des 11. Jahrhunderts in den Dom von Freising überführt wurden, lässt auf eine Herkunft der Handschrift aus einem Benediktiner-Kloster in Südostdeutschland schliessen. Die Handschrift wird seit mehr als 900 Jahren in Schaffhausen aufbewahrt, wo sie im Handschriftenkatalog von Allerheiligen um 1100 erwähnt wird.
Online seit: 08.10.2020
Grössere, teilweise neumierte Teile dieses Missales sind um 1100 entstanden. Nach 1300 wurden sie mit einem jüngeren Einschub zusammengebunden. Die charakteristischen Rankeninitialen, die Erwähnung von lokalen Heiligenfesten im Kalendar, der Einschub und weitere Nachträge lassen darauf schliessen, dass das Missale im Kloster Allerheiligen in Schaffhausen entstanden ist und dort während mehreren Jahrhunderten im Gebrauch war. Es handelt sich um eine der wenigen liturgischen Handschriften aus diesem Kloster, welche die Reformation überlebt haben.
Online seit: 19.12.2011
Erster Teil eines für franziskanischen Gebrauch, wohl für eine Klarisse, bestimmten Breviers, in der Literatur früher auch als Horae canonicae bezeichnet. 1459 auf qualitätvollem Pergament geschrieben vom bekannten Schreiber Johannes Frauenlob. Die Wappen der Konstanzer Familien Schatz und Guldinast lassen Rückschlüsse auf die Auftraggeber zu. Reicher Buchschmuck mit Goldgrundinitialen, Fleuronné und Randleisten. Rund 30 figurierte und historisierte Initialen von zwei stilistisch klar unterscheidbaren Händen, von denen die erste sich durch besondere Meisterschaft auszeichnet: «Der mit zahllosen Farbpunkten vorgenommene Farbauftrag, die heitere Rankenmalerei […] und auch das geschärfte Verständnis für Fernwirkung bei Landschaftsdarstellungen sind beinahe einzigartig für diese Zeit in der Bodenseemalerei.» (Bernd Konrad)
Online seit: 19.12.2011
Zweiter Teil eines für franziskanischen Gebrauch, wohl für eine Klarisse, bestimmten Breviers, in der Literatur früher auch als Horae canonicae bezeichnet. 1460 auf qualitätvollem Pergament geschrieben vom bekannten Schreiber Johannes Frauenlob. Reicher Buchschmuck mit Goldgrundinitialen, Fleuronné und Randleisten. 12 figurierte und historisierte Initialen von zwei stilistisch klar unterscheidbaren Händen, von denen die erste sich durch besondere Meisterschaft auszeichnet. Zusammen mit ihrem Pendant Min. 98 zählt die Handschrift «zu den schönsten Büchern des 15. Jahrhunderts am Bodensee». (Bernd Konrad)
Online seit: 19.12.2011
Prachtvoll gestalteter Sommerteil eines Franziskanerbreviers des 14. oder 15. Jahrhunderts. Neben in Rot und Blau gehaltenen Lombarden beeindruckt die Handschrift durch Initialen auf Goldgrund. Der Kalendar verweist auf das Bistum Konstanz, möglicherweise befand sich das Brevier im Besitz des Klosters Paradies. Die auf dem hinteren Spiegelblatt eingeklebte Darstellung einer Nonne, die vor einem thronenden Christus mit blutendem Haupt kniet, ist nicht eindeutig datierbar.
Online seit: 31.05.2024
Das auf feinstem Pergament geschriebene Franziskanerbrevier enthält Randminiaturen zu biblischen oder hagiographischen Themen. Der Kalendar und die Miniaturen legen nahe, dass die Handschrift einem franziskanischen Frauenkloster entstammt, möglicherweise dem Kloster Paradies. Moser 1997 datiert die Entstehung auf um 1482 bis 1490 und verortet sie in Konstanz. Risse und Löcher im Pergament wurden kunstvoll mit farbigen Fäden vernäht.
Online seit: 31.05.2024
Im Bücherverzeichnis des Allerheiligenklosters von ca. 1100 (Min. 17, f. 306v) aufgeführte einspaltige, bis auf wenige Rankeninitialen schmucklose Abschrift von sieben hagiographischen Texten, denen wenig später eine Vita Longini angefügt wurde (f. 143v). Die gelbliche Verfärbung von f. 1r und f. 145v lässt vermuten, dass die Handschrift ungebunden blieb, bis sie in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, wie zahlreiche andere, einen Ledereinband mit Metallbuckeln und einer Schliesse erhielt. Als Spiegelblätter (f. I, f. 146) dienten, wie bei Min. 19, Min. 20, Min. 24, Min. 40, Min. 53 und Min. 55, Fragmente eines Jahrzeitbuchs des Allerheiligenklosters aus dem 14. Jahrhundert.
Online seit: 22.06.2017
Im Bücherverzeichnis des Allerheiligenklosters von ca. 1100 (Min. 17, f. 306v) aufgeführte einspaltige Abschrift von Auszügen aus den Büchern 3 bis 6 der Vitas Patrum (Palladius Helenopolitanus, Evagrius Ponticus u. a.), ausgeführt von mehreren, eher ungeübten Händen, auf grobem Pergament mit Löchern und Flickstellen. Bis auf zwei Rankeninitialen in roter Zeichnung mit blassblauen und -grünen Binnengründen (f. 3r) ist die Handschrift schmucklos. Die Verfärbung von f. 1r und f. 148v lässt vermuten, dass sie ungebunden blieb, bis sie in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts einen gelblichen Ledereinband mit Streicheisenlinien erhielt. Als Spiegelblätter dienten dabei Urkunden von 1414 (vorne) bzw. 1413 (hinten); das Wasserzeichen der Vorsätze (f. I, 149) lässt sich auf 1455 datieren.
Online seit: 22.06.2017
Innerhalb der komplexen Überlieferung des Chronicon des Regino von Prüm nimmt die Handschrift eine wichtige, wenn auch nicht restlos geklärte Stellung ein. Sie entstand vermutlich um 960 herum in Trier, in St. Maximin oder im Domskriptorium, als Arbeit eines Kollektivs von gegen zwanzig (Schüler)händen, unter denen sich auch die erfahrene und korrigierende des hl. Wolfgang ausmachen lässt. Ins Allerheiligenkloster in Schaffhausen dürfte die Handschrift 1122 gelangt sein, durch Bruno, Erzbischof von Trier, Sohn des Klostergründers Eberhard von Nellenburg.
Online seit: 04.07.2012
Einem getilgten Besitzvermerk zufolge, wurde die Pergamenthandschrift vor 1318 vollendet. Schreiber und Entstehungsort sind unbekannt. Sie enthält lateinischsprachige Kommentare des Dominikaners Albertus Magnus (ca. 1200-1280) zu sechs Basistexten des mittelalterlichen Logikunterrichts. Deren Wortlaut wurde im 14. Jahrhundert mittels einer anderen Texttradition korrigiert, die uns heute vor allem aus italienischen Renaissancehandschriften bekannt ist. So entstand ein Mischtext, der mit seinen guten, aber oft singulären Lesarten für die Edition dieser Kommentare von besonderem Wert ist. In der Schaffhauser Bibliotheca publica in der Kirche St. Johann ist die Handschrift seit 1589 nachgewiesen.
Online seit: 22.06.2010
Bei der in Pergament gebundenen Papierhandschrift handelt es sich um ein Exemplar der Textgattung der „libri di ricordanze“, die bei Florentiner Kaufleuten weit verbreitet waren. Bei dem vorliegenden „libri di ricordanze“ des Grossherzogs der Toskana handelt es sich vermutlich um Aufzeichnungen (und Abschriften) eines gewissen Roberto di Pandolfo Pandolfini im Zusammenhang mit der Verwaltung der Eisenbergwerke auf der Insel Elba. Dazu gehören auch Listen, in denen vermutlich Preise von Eisen(erz) festgehalten sind. – Auf Elba wurden ergiebige Eisenerzlagerstätten abgebaut, deren Erz sich durch seinen hohen Eisengehalt auszeichnete; es wurde schwerpunktmässig nach Mittelitalien exportiert. – Im Anschluss an die eigentlichen Aufzeichnungen folgen zunächst acht eingeklebte Beilagen kleineren Formats (S. 52a-d, S. 54a-d, S. 56a-b, S. 59, S. 61, S. 62a-b, S. 65, S. 67) sowie dann zahlreiche unbeschriebene Blätter (S. 68-288), aus denen der Band zum grössten Teil besteht. – Die Handschrift ist 1957 in Florenz erworben worden.
Online seit: 08.10.2015
Mss 12 ist eine Sammelhandschrift, die zwischen 1553 und 1653 von mehreren Händen angefertigt wurde. Mss 12,1, der erste und umfangreichere Teil (S. 1-147), beschreibt die in Niederösterreich in der Mitte des 16. Jahrhunderts erlassenen Bergbauvorschriften. Es handelt sich um eine Abschrift der offiziellen gedruckten «Bergk Ordnung», die am Hof des Erzherzogs von Österreich verfasst und 1553 von Hans Syngriener (Johann Singriener d. J. [? - 1562]) in Wien gedruckt wurde (Exemplar der Eisenbibliothek: EM/Cr 48). Im Abschnitt nach dem Index am Ende der Handschrift wird Syngriener namentlich erwähnt (S. 147). Die Handschrift beginnt mit einer Erklärung, in der die Autorität Ferdinand von Habsburgs [1503-1564] festgestellt wird, des damaligen Erzherzogs von Österreich (S. 1-2). Es folgen 208 nummerierte Artikel, die eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen, von der Art und Weise, wie Gruben und Schächte anzulegen sind, über die Behandlung älterer Stollen bis hin zur Beschäftigung von Facharbeitern (S. 2-133). Diese Handschrift schliesst mit einer Schlusserklärung (S. 133-134) und einem vollständigen Artikelverzeichnis (S. 135-147). Mss 12,2, der zweite Teil der Sammelhandschrift, enthält eine Fallstudie, welche die Geschichte und den Betrieb der Eisengewinnung und -produktion in der Obersteiermark beschreibt. Der Nachtrag zu diesem Bericht hat Marginalien in einer deutlich anderen Handschrift und bietet ergänzende Kommentare. Das Manuskript wurde 1956 in Wien erworben.
Online seit: 18.06.2020
In dieser prächtig gestalteten und inhaltlich aussergewöhnlichen Handschrift beschreibt der italienische Architekt und Städtebauer Giuseppe Valadier (1762-1839) in Text und mit 14 aquarellierten Federzeichnungen den Guss des Campanone, der grössten Glocke des Petersdoms. Der Auftrag für die Glocke war vom Vatikan an den Giessereibetrieb seines Vaters Luigi Valadier vergeben worden, der allerdings während der Arbeiten an der Glocke 1785 verstarb. Sein Sohn Giuseppe brachte den Auftrag zum Abschluss und fertigte 1786 das Manuskript darüber an, in dem jeder Zeichnung eine schriftliche Beschreibung in Form einer Legende gegenübersteht. Zu Anfang zeigt Valadier das Giessereigebäude (2v-7r), dann in fast photographischem Detailreichtum und leuchtenden Farben den Prozess der Glockenherstellung in der Technik der falschen Glocke und den Bronzeguss (8v-21r). Schliesslich wird die fertige Glocke (22v-23r) auf einem hölzernen Schlitten durch die Strassen von Rom transportiert (24v-25r), um von Papst Pius VI. geweiht zu werden (26v-27r). – Die Handschrift wurde 1948 in Bern erworben.
Online seit: 08.10.2015
Die Handschrift des italienischen Architekten und Städtebauers Giuseppe Valadier (1762-1839) bildet höchst anschaulich unterschiedlichste Aspekte von Architektur und Technik ab. Sie umfasst 127 Tafeln mit in leuchtenden Farben kolorierten Federzeichnungen (Tav. CI bis Tav. CCXXXV, etliche Tafeln fehlen), die vor 1828 entstanden sind. Thematisch sind die Tafeln teilweise nach Werkstoffen gruppiert (z.B. Holz fol. 1r-8r, Eisen fol. 9r-24r, Kupfer fol. 25r-31r, Bronze fol. 32r-58r), teilweise nach Themen des Bauens (z.B. Konstruktion von Mauern fol. 103r-117r). Die Zeichnungen dienten als Vorlagen für einen Teil der insgesamt rund 320 Tafeln in den beiden Tafelbänden von Valadiers Werk „L’architettura pratica dettata nella scuola e cattedra dell’insigne Accademia di San Luca“, das 1828-33 in Rom gedruckt wurde und auf Vorlesungen basiert, die er an der Accademia di San Luca in Rom gehalten hatte. Die Nummerierung der Tafeln in der Handschrift und im Druckwerk stimmen überein. – Die Handschrift wurde 1956 in Italien erworben.
Online seit: 08.10.2015
Dieses Patentmanuskript enthält die Einzelheiten der Vorschriften, die im Jahre 1553 zur Verwaltung des Bergbau- und Forstbetriebes in der Region Kärnten erlassen wurden. Es beginnt mit einer Erklärung, in der die Autorität Ferdinand von Habsburgs [1503-1564] festgestellt wird, der über das Erzherzogtum Österreich herrschte und anordnete, diese Vorschriften zusammenzustellen (fol. 1r-2v). Es folgen 208 nummerierte Artikel. Diese berücksichtigen eine Vielzahl von Aspekten, welche die Art und Weise der Errichtung von Bergwerken betreffen, aber auch das Fischerei- und Jagdrecht auf bergbaulich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (fol. 4v) sowie Regelungen für die Verarbeitung von wertvollen Bergbauprodukten wie Silber (fol. 81r). Das Manuskript schliesst mit einer Schlusserklärung (fol. 85v) und einer vollständigen Referenzliste der Artikel (fol. 86r-91v). Das Manuskript wurde 1952 in Rom erworben.
Online seit: 18.06.2020
Die Handschrift des 13. Jahrhunderts besteht aus drei Teilen. Der erste Teil enthält aristotelische und pseudo-aristotelische Werke in lateinischen Übersetzungen. Im zweiten Teil folgt auf 'De mineralibus' 'De natura loci' von Albertus Magnus. Der dritte Teil besteht aus dem Kommentar von Michael Scotus zum Werk von Johannes de Sacrobosco über die Himmelssphären, einem anonymen Kommentar zur Arithmetik des Boethius und dem Kommentar von Averroes zu 'De longitudine et brevitate vitae' von Aristoteles. Die Handschrift zählt zu den qualitativ hochstehenden Stücken der italienischen profanen Buchproduktion aus dem letzten Drittel des 13. Jahrhunderts und zu den frühen illuminierten Aristoteleshandschriften.
Online seit: 24.03.2006
Bei der vorliegenden Handschrift handelt es sich um ein Konvolut von Notizen, die der spätere Professor für Eisenhüttenkunde an der Berliner Bergakademie, Hermann Wedding (1834-1908) bei Besuchen der Freiberger Hütten (Sachsen) 1856/57 zusammengestellt hat. Die Notizen entstanden während seines Studium an der Bergakademie Freiberg. Gegenstand der Notizen sind zum einen seine eigenen Beobachtungen zu den Verfahren auf verschiedenen Silber- und Bleihütten in der Umgebung von Freiberg. Die Notizen enthalten zum anderen auch Abschriften einschlägiger wissenschaftlicher Publikationen zu den metallurgischen Verfahren, die in Freiberg angewendet wurden.
Online seit: 14.12.2017
Das vorliegende Reisetagebuch führte der spätere Professor für Eisenhüttenkunde, Hermann Wedding (1834-1908) während einer Studienreise im August und September 1858. Zu dieser Zeit war er Student an der Freiberger und Berliner Bergakademie. Ziel der Reise waren die Mitte des 19. Jahrhunderts neu entstehenden Zentren der deutschen Montanindustrie, insbesondere das Saar- und das Ruhrgebiet. Weddings tägliche Einträge dokumentieren seine Besuche in Kohlezechen, Hüttenwerken und metallverarbeitenden Betrieben. Darin beschrieb er die Betriebsanlagen und Produktionsverfahren der besuchten Werke. In dem Tagebuch spiegelt sich ein ausgesprochen breites naturwissenschaftliches Interesse an den jeweiligen geologischen Verhältnissen wider, in das die Betriebsbeschreibungen eingebettet sind.
Online seit: 14.12.2017
Das Manuskript dokumentiert mehrere Reisen des späteren Professors für Eisenhüttenkunde, Hermann Wedding (1834-1908), nach Großbritannien in den Jahren 1860 und 1862. Wedding unternahm die Reisen als Referendar der preussischen Bergverwaltung. Auf dem Weg über Belgien nach Grossbritannien schrieb er in täglichen Einträgen seine Beobachtungen zu Betriebsanlagen und Produktionsverfahren auf Hüttenwerken und Bergbaubetrieben nieder. Zu den beschriebenen Werken gehörten die Eisenhütte in Seraing (Belgien), die Hüttenwerke in Südwales, die Mitte des 19. Jahrhunderts als besonders fortschrittlich galten, und die ersten Stahlwerke, die mit dem Bessemerverfahren arbeiteten. In den Tagebucheinträgen spiegelt sich auch die Vernetzung Weddings in der zeitgenössischen Fachcommunity wider.
Online seit: 14.12.2017
Die Papierhandschrift enthält Abschriften von 70 notariellen Urkunden, die einen Bezug zur Stadt Bollène im südfranzösischen Departement Vaucluse haben. Thematischer Schwerpunkt sind Hammerschmieden. – Die Handschrift wurde 1955 in Paris erworben.
Online seit: 08.10.2015
Die um 1700 entstandene Papierhandschrift nennt im Titel Kaiser Leopold (I., reg. 1658-1705). Die Identität des als Verfasser genannten Giovanni Baptista Coene aus Passau bleibt im Dunkeln, über ihn liegen keine weiteren Informationen vor. – Die Namen von Metallen und anderen Stoffen, mit denen Coene Experimene anstellt, sind im Text nicht ausgeschrieben, sondern durch alchemistische Symbole dargestellt (Planetenzeichen etc.). Da sie in grosser Zahl vorkommen, ist der Text nicht ohne weiteres les- und verstehbar. Auf die Verwurzelung des Manuskripts in der Alchemie verweist auch, dass sich Coene auf Paracelsus (1493/94-1541) bezieht, z.B. im kurzen letzten Kapitel mit der Überschrift „Che cosa il Balsamo Samech di Paracelso“ (S. 101-102), und das „Testamentum“ nennt (S. 99-100), als dessen Verfasser Coene noch Raimundus Lullus (1232/33-1315/16) angibt, das heute aber zu den pseudo-lullischen Schriften gerechnet wird. – Innerhalb der Kapitel sind die einzelnen Absätze durchnummeriert, im letzten Viertel der Handschrift scheint diese Nummerierung erst nachträglich hinzugefügt worden zu sein (S. 81-102). Zum Ende der Handschrift ist die Paginierung offensichtlich fehlerhaft (anstelle von S. 70 ff. muss es richtig heissen S. 97 ff.). – Die Handschrift wurde 1952 in Italien erworben.
Online seit: 08.10.2015
Diese Handschrift, die 1661 entweder von Hand oder im Namen von Johann Nikolaus Freiherr von Grandmont [?-1689] (S. 11) verfasst wurde, fasst die Vorschriften zusammen, die für den Eisenbergbau im Fricktal zwischen Rhein und Jura, damals ein Teil von Vorderösterreich (heute Kanton Aargau), aufgestellt worden waren. Sie beschreibt Form und Umfang des Betriebs einer hochspezialisierten industriellen Wirtschaftstätigkeit in einem Gebiet, das in den vorangegangenen Jahrzehnten während des Dreissigjährigen Krieges verwüstet worden war. Das Dokument konzentriert sich auf acht Regelungen, die zwischen 1629 und 1649 in Kraft gesetzt wurden, und bezieht sich auch auf Vorschriften vom Juli 1653. Es enthält eine zusammenfassende Liste der Verordnungen mit den Daten ihrer Umsetzung (S. 27-28). Die Handschrift wurde 1952 von Prof. Dr. K. Schib (Schaffhausen) der Eisenbibliothek gestiftet.
Online seit: 18.06.2020
Der Verfasser der Handschrift nennt sich eingangs selbst (S. 3): Wok Pniowsky von Eulenberg (tsch. Vok Pňovský ze Sovince) stammte aus dem mährischen Adelsgeschlecht von Eulenberg (tsch. ze Sovince), dessen Wappen in der Handschrift abgebildet ist (S. 130). Wok ist 1499-1531 nachweisbar, er bekleidete 1518-1525 das Amt des Oberstlandrichters von Mähren. Im Jahr 1526 hat er mit dem vorliegenden Manuskript ein frühes Probierbuch verfasst, in dem Verfahren zur Analyse und Weiterverarbeitung verschiedener Erze und Metalle behandelt werden. Der erste Teil der Handschrift gliedert sich in 40 Kapitel (S. 4-130), im zweiten Teil sind die Abschnitte nicht nummeriert (S. 133-420). Angebunden ist ein später (17. Jh. ?) entstandenes Inhaltsverzeichnis (S. 429-444), das kurze Zusammenfassungen der Kapitel bietet. Die Probierkunst besass für die Praxis des frühneuzeitlichen Bergbaus und Hüttenwesens grosse Bedeutung. In der Nähe der Eulenburg (tsch. hrad Sovinec), dem Stammsitz des Geschlechts in Nordmähren, engagierte sich Wok selbst im Bergbau auf Edelmetalle (Papajík 2005, S. 198-200). In Woks Person fielen demnach der Montanunternehmer und der Probierer zusammen. Die Handschrift gehörte vor 1924 zum Bestand der Bibliothek des Gymnasialmuseums (tsch. Knihovna gymnazijního muzea) in Troppau (tsch. Opava), einer Vorgängerinstitution der heutigen Bibliothek des Schlesischen Landesmuseums (tsch. Knihovna Slezského zemského muzea). Seit 1924 gilt die Handschrift als verschollen. Nach einem verheerenden Brand im Frühjahr 1945, dem auch alle Akzessionsjournale zum Opfer gefallen sind, gibt es in der Museumsbibliothek heute keinerlei Unterlagen zur Handschrift mehr (Auskunft vom 16.07.2015). Den aktuellen Kenntnisstand der tschechischen Forschung fasst David Papajík zusammen: "Vok beschäftigte sich auch mit theoretischen Aspekten des Bergbaus. Im Jahre 1526 verfasste er darüber ein umfangreiches, 420 Seiten umfassendes deutschsprachiges Werk, das zwar bis in die jüngste Vergangenheit erhalten geblieben und in der Bibliothek des Museums von Opava aufbewahrt worden, aber schon 1924 verschollen war. Wir kennen lediglich eine Beschreibung aus dem Jahr 1881, die Josef Zukal angefertigt hat. [...]. Es ist ungemein schade, dass sich dieses einzigartige Dokument der damaligen Auffassungen des Bergbaus nicht bis in die Gegenwart erhalten hat" (Papajík 2005, S. 200). Die erwähnte Beschreibung von 1881 bietet zusätzlich folgende Informationen: «Ms. chart. sec. XVI. Kl. Oct. kunstlos in schwarzes Leder geheftet, 420 Seiten [...]. Die Gegend von Eulenberg hatte im 15. und 16. Jahrhundert einen schwunghaften Bergbau; dem praktischen Bedürfniss [sic!] verdankt also das vorliegende Werk seine Entstehung. Es ist zweifelsohne Wok’s Originalmanuscript und gewährt einen interessanten Einblick in den [d]amaligen Stand der Metallurgie. Der beigefügte Index stammt von einer andern Hand aus viel späterer Zeit; dieser Umstand sowie die starke Abnützung zeigen, dass das Buch lange gebraucht worden ist» (Zukal 1881, S. 15 f.). Die Handschrift wurde 1955 in New York erworben.
Online seit: 17.03.2016
Der grossformatige Manuskriptband (die Übersetzung des Titels aus dem Russischen lautet „Projekt einer Brücke über den Fluss Newa zur Bequemlichkeit der Durchfahrt der Schiffe zu jeder Zeit, 1802“) stellt ein Brückenbauprojekt über die Newa in St. Petersburg vor. Nach dem Titelblatt mit einer dekorativen Umrahmung in grauer Lavierung (fol. 2) und dem Inhaltsverzeichnis (fol. 3) folgen zwölf Tafeln mit aquarellierten Zeichnungen, die das Projekt im Überblick und in Details vorstellen. Sieben Abbildungen sind doppelseitig, eine davon hat ein ausklappbares Blatt. Alle Texte in der Handschrift sind russisch und in kyrillischer Schrift. – Die Brücke wurde von Charles Baird (1766–1843) projektiert, einem aus Schottland stammenden Ingenieur, der in St. Petersburg einen Giesserei-, Maschinenbau- und Werftbetrieb aufgebaut hatte und 1805/06 in dessen Nähe eine gusseiserne Brücke errichtete. Das vorliegende Brückenprojekt sieht hingegen eine Kombination aus Schwimm- und Zugbrücke vor: Die auf Pontons ruhende Schwimmbrücke gabelt sich im Fluss in zwei Arme, welche in der Nähe des eines Ufers in zwei Zugbrücken münden (fol. 4a-5), so dass die Überquerung der Brücke auch während der Durchfahrt eines Schiffes möglich ist. Weitere Tafeln zeigen z.B. den in Pfeilern verborgenen Zugmechanismus (fol. 14a, 16, 17) und eines der im Flussbett der Newa verankerten, bootsähnlichen Pontons (fol. 20a-21). – Die Handschrift wurde 1978 in Kopenhagen erworben.
Online seit: 08.10.2015
Die Handschrift enthält die vollständigen Satzungen der Gemeinde Sils i.E. von 1591, 1601, 1606, 1617, 1621 und 1626. Die Korrekturen und Zusätze der Satzungen des Jahres 1596 wurden in den Satzungen des Jahres 1591, diejenigen des Jahres 1611 in den Satzungen von 1606 integriert, diejenigen der Jahre 1631 und 1636 auf eigene Blätter in den Satzungen von 1626 nachgetragen. Nach den Satzungen steht jeweils eine Schätzungsliste. Die Handschrift enthält zudem die Jahresabrechnungen der Gemeinde von 1606-1651 sowie weitere Beschlüsse der Gemeindeversammlung.
Online seit: 22.03.2018
Die Statuten des Wallis oder Landrecht vom 23. Mai 1571 (Statuta et decreta inclitae patriae Vallesii noviter sedulo recognita, multis in loci aucta et in subsequentem ordinem redacta), die unter dem Episkopat von Hildebrand I. von Riedmatten verfasst wurden, repräsentieren die Kodifizierung alter Sitten sowie auch eines neuen Rechts für das Wallis, mit römischem Einfluss und fortan gültig für das gesamte Gebiet der Diözese Sitten. Gemäss Jean Graven, einem führenden Experten für altes Recht, sind diese Statuten „par leur valeur intrinsèque et par leur aspect, la pièce royale, l'honneur et le couronnement de notre législation valaisanne“. Das Dokument erhielt nach seiner Niederschrift zahlreiche Nachträge, Ergänzungen und Kommentare, die vom Walliser Landrat amtlich verabschiedet wurden. Eine umfassende Revision wurde erst 1780 durchgeführt. Dieses „kantonale“ Recht blieb während 200 Jahren gültig, bis zur schwierigen Phase beim Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert, ein Zeichen für seine ungewöhnliche Beständigkeit. Die Statuten des Wallis enthalten sowohl rein rechtliche (Verfahren, Organisation der Justiz, Stellung der Notare) wie auch strafrechtliche (Vergehen gegen den Staat, gegen den Glauben, gegen Individuen; Strafen und Bestrafungen) und zivilrechtliche Aspekte (Beziehungen zwischen Einzelpersonen, Familienrecht, Verpflichtungen, Vermögen, Erbschaft). Die neun Wachssiegel, die in Metallschachteln aufbewahrt werden, sind die Autoritätssymbole der sieben Zenden (Teilgebiete der Grafschaft Wallis), des Bischofs und des Domkapitels von Sitten.
Online seit: 10.12.2020
Fragmentarisches Missale ohne Anfang, dem der Beginn des Temporale, das gesamte Sanctorale - das Hinweise zur Lokalisierung geben könnte - sowie einige weitere Seiten fehlen. Die elegante und gepflegte gotische Schrift lässt vermuten, dass die Handschrift im scriptorium des Kapitels von Sitten angefertigt wurde.
Online seit: 13.10.2016
Kanzleiregister des Domkapitels Sitten auf Pergament, bezieht sich auf Vercorin und das Val d’Anniviers und umfasst ca. 2300 Akten für die Jahre 1285-1314. Das Register ist paginiert von 1-402, enthält jedoch die Seiten 96bis, ter, quater und quinque, 296bis und 297bis. (408 Seiten).
Online seit: 13.12.2013
Missale, dem ein Kalender des Bistums Sitten vorangeht. Die Dekoration besteht aus Fleuronné-Initialen zu Beginn der wichtigsten Feiertage (z.B. 8r, 14v, 82r, 92r) und einem Abbild des Kruzifixes im Messkanon (101r). Thomas Züren von Unterwassern, einer der drei Kopisten, erklärt im Kolophon (193vb), dass der Band im Auftrag von Clemens von Ulrichen für den Altar der Heiligen Jungfrau in Aragno (Ernen) hergestellt wurde.
Online seit: 13.10.2016
Dieses eindrucksvolle Graduale enthält das Sanctorale, das Commune Sanctorum, Votivmessen und ein Kyriale. Die eingetragenen Feste für die zwei Heiligen Franziskus von Assisi und Antonius von Padua, die wichtigsten Heiligen der Franziskaner, beweisen, dass es für den Gebrauch der Minderbrüder bestimmt ist. Auch die erste der acht verzierten Initialen (f. 1r, 7v, 29r, 32r, 34v, 43r, 46v, 121v) bestätigt den franziskanischen Gebrauch: Das D(ominus secus mare) enthält den Namen Jesu in Form des Trigrammes „yhs“ umringt von Sonnenstrahlen, welches das Attribut des franziskanischen Predigers und Heiligen Bernhardin von Siena (1388-1440) ist. Die schönen Initialen auf Goldgrund werden mit Blättern, mehrfarbigen Blüten und Goldperlenfächern in die Bordüren verlängert, zum Teil erscheinen auch Vögel und Schmetterlinge (f. 1r, 34v, 46v). Die Herkunft der Handschrift ist völlig unbekannt. Sie kann höchstens mit einer weiteren Handschrift aus dem Staatsarchiv Wallis verglichen werden, mit dem franziskanischen Antiphonar AVL 507, da beide Werke im 18. Jahrhundert in derselben Werkstatt gebunden wurden, was ein Indiz ihrer wahrscheinlich gemeinsamen Herkunft ist. Der Einband wurde seither von Andrea Giovannini restauriert (1989).
Online seit: 10.12.2020
Dieses von einer einzigen Hand kopierte Antiphonar (Winterteil des Temporale) weist eine Anzahl von Textlücken auf (es fehlt zum Beispiel der Anfang). Die verschiedenen Einteilungen der Gesänge in Quadratnotation sind entweder durch einfache, abwechselnd blaue und rote Initialen markiert, oder durch grössere Initialen mit teilweisem Fleuronné. Zudem ist die Handschrift mit vier historisierten Initialen geschmückt, aus denen elegante, geradlinige und beringte Schäfte mit Goldpunkten herauswachsen, die in langen, farbigen, sich ein- und wieder aufrollenden Blättern enden (f. 54v, 89v, 108v, 210r). Farblich und stilistisch sind sie der Produktion aus dem Ende des 13. Jahrhunderts in Emilia nahe. Anstatt der traditionellen Ikonographie, die König David im Gebet vor Gott zeigt, präsentiert die Initiale, die den Gesang „Domine ne in ira“ (f. 108v) einleitet, einen Kleriker mit Tonsur – St. Franziskus oder einen Franziskaner? – , was sich vermutlich auf die Tatsache bezieht, dass die Handschrift für den Gebrauch der Minoriten bestimmt ist. Sowohl der Konvent, für den die Handschrift ursprünglich bestimmt war, wie auch die spätere Provenienzgeschichte sind unbekannt. Man kann diese Kopie höchstens mit einer weiteren Handschrift aus dem Staatsarchiv Wallis assoziieren, mit dem franziskanischen Graduale AVL 506, da beide Werke im 18. Jahrhundert in derselben Werkstatt gebunden wurden, was ein Indiz ihrer wahrscheinlich gemeinsamen Herkunft ist. Der Einband wurde seitdem durch R. Bommer in Basel restauriert (1998).
Online seit: 10.12.2020
Die Teile, die aus dem Kalendar stammen, weisen darauf hin, dass dieses Missale für den Gebrauch im Bistum Lausanne bestimmt war, während die späteren Einträge seine Präsenz und seinen Gebrauch für die Messfeier im Bistum Sitten spätestens ab 1300 bestätigen. Drei spezielle Sequenzen lassen auf eine Herkunft aus der Abtei Saint-Maurice schliessen (188v: Theodulfsequenz Collaudetur rex virtutum; 190r: Augustinussequenz Augustino laude demus und 189r: Mauritiussequenz Pangat Syon dulce melos). Der Messkanon ist mit einer illuminierten Initiale verziert, dem Vere dignum, und einem Rahmen mit der Kreuzigung, der Heiligen Jungfrau und dem Heiligen Johannes (97v). Die wichtigsten Feste werden durch verzierte Initialen auf Goldgrund eingeleitet (4v, 13rb, 17ra, 18ra etc.). 1981 erwarb das Staatsarchiv Wallis den Kodex auf dem Antiquitätenmarkt.
Online seit: 13.10.2016
Das Chanson de la Reine Sebile oder Macaire ist ein Werk aus dem Ende des 12. Jahrhunderts, das zu den französischen Epen aus dem Mittelalter gehört, genauer zu den Epen, die sich auf die „poetische Biographie von Karl dem Grossen“ beziehen: Macaire, der in die Königin Sebile, Gattin von Karl dem Grossen, verliebt ist, schmiedet ein Komplott, weswegen diese ungerechtfertigterweise des Ehebruchs angeklagt, verstossen und ins Exil geschickt wird, um schlussendlich rehabilitiert zu werden. Mehr als 200 Alexandriner aus diesem Heldenepos sind bekannt. Sie stammen aus fünf verschiedenen Fragmenten, die nicht Teil derselben Ursprungshandschrift waren und heute in Brüssel, Königliche Bibliothek Belgiens (ms. II 139, ff. 3r-4r: 2 Fragmente des 13. Jahrhunderts), in Sheffield, University Library (ms 137: 2 Fragmente des 13. Jahrhunderts) und in Sitten, Staatsarchiv Wallis aufbewahrt werden. Das Fragment von Sitten wurde 1925 von Leo Meyer, Kantonsbibliothekar und Staatsarchivar, in einem alten Einband entdeckt und herausgelöst. Danach wurde es von Paul Aebischer ediert (1950), der es auf ca. 1300 datierte. Das Fragment, das an einer Stelle ein Loch hat, enthält 168 Verse in zwei Spalten. Es ist nur mit roten Initialen zu Beginn der Strophen geschmückt.
Online seit: 10.12.2020
Dieses Missale speciale aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts für den Gebrauch des Franziskanerordens enthält die Messformulare für die wichtigsten Feste des liturgischen Jahres, für Votivmessen und einige Rituale. Dank seinem kleinen Format konnte es mühelos auf Reisen mitgenommen werden. Leisibach situiert seinen Ursprung in savoyischem Gebiet, was die kaum sichtbaren Wappen der Familie de Sales zu bestätigen scheinen (f. 59v). Das Missale kam in den Besitz von Charles Emmanuel de Rivaz (1753-1830), einem bedeutenden Politiker im Wallis. Auf dem Vorsatzblatt kann eine Notiz von seiner Hand gefunden werden, die den Inhalt des Missale aufführt (f. A1r-v). Seine Bibliothek wurde 1978 von seinen Nachfahren dem Staatsarchiv Wallis überlassen.
Online seit: 10.12.2020
Diese Handschrift der Six âges du monde, die gegen Ende des 14. Jahrhunderts oder ganz zu Beginn des 15. Jahrhunderts in Frankreich hergestellt wurde, erscheint gegen Ende des Mittelalters in der Bibliothek der Familie Supersaxo, eine der wichtigsten Walliser Bibliotheken. Diese Bibliothek wird heute in der Mediathek Wallis-Sitten und (dieses Manuskript) im Staatsarchiv Wallis in Sion aufbewahrt. Das Werk ist aus mehr als einem Grund bemerkenswert: zum einen wurde es im selten benutzen Format einer Schriftrolle hergestellt, ein Format, das unter anderem den universellen Chroniken vorbehalten ist, zu denen auch dieses Manuskript gehört. Zum anderen wird er über seine Gesamtlänge von acht Metern von einem komplexen Stammbaum durchzogen, der die Nachkommen Adams bis zur Geburt Christi aufzeigt. Die Textspalten dieses imposanten graphischen Dispositivs werden von zahlreichen Zeichnungen verziert, deren Stil Pariser Werken nahekommt. Weiterhin ist dieses Exemplar nicht einmalig, da die Stadtbibliothek von Reims eine ähnliche Schriftrolle (ms. 61) besitzt, die sicher durch denselben Meister illustriert wurde.
Online seit: 22.03.2017
Das Antiphonar mit Notation, dessen Text dem Sittener Ordinarius entspricht, enthält den Winterteil des Proprium de tempore sowie als Anhang das Officium Defunctorum. Geschrieben wurde der aus zwei Teilen bestehende Pergamentcodex vermutlich im Jahr 1347 von derselben Hand, von der auch der Codex Ms. 2 aus dem Sittener Kapitelarchiv stammt.
Online seit: 21.12.2010
Von der gleichen Hand wie der Codex Ms. 1 aus dem Sittener Kapitelarchiv stammt das Antiphonar mit Notation aus dem Jahr 1347. Die Handschrift beinhaltet das Officium visitationes BMV, das Proprium de sanctis (Andreas bis Katharina), das Commune sanctorum sowie – in einem später hinzugefügten Teil – weitere kürzere Texten. Wie das Proprium de tempore im Codex Ms. 1 entspricht auch der Text in diesem Antiphonar dem Sittener Ordinarius.
Online seit: 21.12.2010
Diese Handschrift, der die zwei ersten Blätter fehlen, enthält auf der Versoseite des letzten Blattes (299v) ein Kolophon. Dieses Kolophon aus dem 13. Jahrhundert teilt uns mit, dass die dreibändige Bibel von Valère um 1195 anlässlich der Epiphaniefeier von Willencus von Venthône, Dekan der unteren Kirche Unserer Lieben Frau von Glarier, an die Sittener Kanoniker Gemeinde verschenkt wurde. Das Werk kann mit gewissen Kartäuser-Bibeln in Verbindung gebracht werden, besonders mit einer vierbändigen Bibel, die einer Tochter der Grande Chartreuse gehört hatte (Grenoble, B.M., Mss 14, 13, 25, 15 rés. (19-21 und 25)). Tatsächlich stimmt die Anordnung der alttestamentlichen Bücher der Bibel von Valère in allen Punkten mit derjenigen der "Bibel in vier Bänden überein". Des Weiteren ist die Initiale des Buches Genesis in der Bibel aus Sitten praktisch identisch mit dem "I" der Genesis dieser Kartäuser-Bibel.
Online seit: 13.10.2016
Diese Handschrift, welche am Ende beschädigt ist, gehört zur Gattung der Riesenbibeln, welche in Zentralitalien zwischen der Mitte des 11. und der Mitte des 12. Jahrhunderts im Kontext der sogenannten Gregorianischen Reform entstanden sind. So, wie sie uns überliefert wurde, stellt diese Handschrift den ersten Band einer vollständigen Bibel dar, welche in zwei einzelnen und eigenständigen Bänden verwirklicht wurde. Der zweite Band ist jedoch bis heute verschollen. Die Riesenbibel von Sion enthält den ersten Teil des Alten Testaments der Vulgata: der Oktateuch (Genesis, Exodus, Leviticus, Numeri, Deuteronomium, Josua, Richter, Ruth), die Könige, die grossen Propheten, die zwölf kleinen Propheten, Job und lückenhafte Psalmen des Schlussteils (Ps 1-93,22a). Die Bibel wurde seit ihrer Entstehung im Kapitelsarchiv von Sion aufbewahrt, dem sie vermutlich vom Bischof Ermenfroid (1055-1087/1092) geschenkt wurde. Er gehörte zu den Haupt-Begründern der Gregorianischen Reform in den Diözesen des zweiten Königreichs von Burgund.
Online seit: 21.12.2010
Für den Sittener Bischof Wilhelm von Raron (Guillermus de Rarognia) († 1451) schrieb Johannes Thieboudi im Jahr 1439 das Missale Speciale Sedunense. Der Pergamentcodex beinhaltet neben einem Kalendar zwei Propria de tempore (Nativitas Domini bis De corpore Christi sowie 1. Adventssonntag bis Palmsonntag), den Ordo et canon missae, das Commune sanctorum, das Proprium de sanctis (Hilarius bis Thomas Apostel), die Missae pro defunctis. In einem Anhang finden sich zudem drei Votivmessen.
Online seit: 21.12.2010
In diesem Sammelband befinden sich juristische Texte hauptsächlich aus der Zeit vor Accursius (erste Hälfte des 13. Jahrhunderts): die Dissensiones und die Insolubilia von Hugolinus de Presbyteris; die Quaestiones von Pillius de Medicina, von Azo, von Roffredus Beneventanus und andere, von ungewisser Zuordnung; der Libellus de iure civili, der Tractatus de bonorum possessione und der seltene Tractatus de pugna von Roffredus Beneventanus; der Tractatus de reprobatione instrumentorum und die Summa arboris actionum von Pontius de Ilerda; einige lecturae über Titel und Fragmente des Digestum Novum; die Brocarda von Azo; die Summula de testibus von Albericus de Porta Ravennate; ein anonymer Tractatus de testibus; der Libellus disputatorius von Pillius de Medicina; Fragmente des Notabilia über das Decretum von Gratian und über das Corpus iuris civilis; der ordo iudiciorum ‘Olim’; ein Teil des Catalogus praescriptionum, der während einer gewissen Zeit Rogerius zugeschrieben wurde und der ordo iudiciorum ‘Quicumque vult’ von Johannes Bassianus.
Online seit: 23.06.2016
Dieses Decretum von Gratian ist die Kopie eines Archetyps, der einen 'archaischen' Text aus der Σ-Gruppe enthielt und eine reduzierte Anzahl von paleae im Text umfasste, die zum Teil während einer späteren Epoche integriert wurden. Der Kodex war in mehreren Schulen in Italien und in Südfrankreich benutzt worden. In der ersten Glossenschicht findet sich eine Kopie der Glossa ordinaria von Johannes Teutonicus (veröffentlicht 1215/16), in weiteren Schichten findet man eine Kopie der additiones von Bartolomäus von Brescia über die Glossa ordinaria, von mehreren Händen angefertigt, sowie Glossen von Kanonisten hauptsächlich aus dem 13. und dem 14. Jahrhundert.
Online seit: 23.06.2016
Die Handschrift ist eine systematische Kirchenrechtssammlung, die um 800 im Rahmen der karolingischen Kirchenreform in Lyon entstanden ist. Diese Sammlung heisst nach ihrem ersten Herausgeber, dem Franzosen Jean-Luc d’Achéry, „Dacheriana“. Sie ist in einer karolingischen Minuskel der ersten Hälfte des 9. Jhs. geschrieben und ist die älteste Handschrift der Bibliothek des Kapitelsarchivs von Sitten, wo sie sich mindestens seit dem 16./17. Jh. befindet (Besitzeintrag auf f. 2r).
Online seit: 21.12.2010
Diese Handschrift aus der Bibliothek des Kapuzinerklosters von Sion enthält das Manipulus curatorum, ein Handbuch der moralischen und pastoralen Theologie für den Priestergebrauch, das von Guy de Montrocher in den frühen 1330er Jahren geschrieben wurde. Das Werk war im 15. und 16. Jahrhundert weit verbreitet. Die Bibliothek des Kapuzinerklosters besitzt ein zweites altes Exemplar des Manipulus, dieses jedoch gedruckt: RCap 110, eine Inkunabel von 1485 (Rom, Eucharius Silber: Hain 8192). In RCap 14 folgt auf das Manipulus curatorum ein Nachsatzblatt, das eventuell eine Liste von Diözesen enthält, besonders auch italienische und deutsche Diözesen. Die Vorsatzblätter sind aus Pergament; es handelt sich um zwei Urkunden, die 1452 in Genf beglaubigt wurden und unter anderem einen Johannes Brochuti, Chorherr von Sitten, erwähnen.
Online seit: 14.12.2017
Diese Handschrift aus der Bibliothek des Kapuzinerkonvents von Sitten ist in drei Teile geteilt, die von verschiedenen Kopisten ausgeführt wurden. Der erste Teil (ff. 1-113) besteht aus einer Abhandlung der Inquisition von 1359, dem De jurisdictione inquisitorum in et contra christianos demones invocantes (mit dem Kapitel De suspicione: Beginn auf f. 95r) vom katalanischen Dominikaner Nicolau Eymeric, Generalinquisitor von Aragon. Dieser erste Teil wurde 1460 in Naters für den Bischof von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) vom Priester Cristoferus In Domo Lapidea (Im/Zum Steinhaus, Steinhauser) von Lalden angefertigt, Rektor eines Altars der Kirche von Naters. Demselben Schreiber verdanken wir drei weitere Handschriften der Bibliothek Supersaxo, S 96, S 98 und vor allem S 97, das unter anderem eine zweite Abschrift des De jurisdictione inquisitorum enthält, im gleichen Jahr 1460 hergestellt. Der zweite Teil (ff. 114-134), mit rubrizierten und teilweise ausgeschmückten Initialen (z.B. auf ff. 114r und 127r), enthält die Historia Karoli Magni et Rotholandi (auch Chronik des Pseudo-Turpin genannt; ca. Mitte des 12. Jahrhunderts, bisweilen Aimery Picaud zugeschrieben), eine Erzählung über fiktive Kriege von Karl dem Grossen in Spanien und Frankreich. Dieses Propagandawerk, das für den spanischen Kreuzzug und die Pilgerfahrt nach Compostela wirbt und besonders vom Chanson de Roland inspiriert wurde, erfuhr im Mittelalter grossen Erfolg. Der dritte Teil (ff. 135-157) enthält von Walter Supersaxo im Jahre 1460 erlassene Synodalstatuten. Eine weitere Kopie davon ist in den Archiven des Domkapitels Sitten konserviert (Schublade 3, Nr. 67/5). Ein Besitzereintrag auf dem Vorsatzblatt f. V1r lässt auf einen gewissen Johannes Huser von Selkingen als Besitzer von RCap 73 schliessen. Dieser ist in Sitten zwischen 1532 und 1561 als Rektor von zwei Altären bestätigt.
Online seit: 22.03.2018
Diese lateinische Handbibel enthält das Alte (ff. 5v-344v) und das Neue Testament (ff. 346r-435v). Auf ff. 4r-5v gehen die Prologe des Heiligen Hieronymus zur Bibel und zum Pentateuch voraus, den Abschluss bildet die Interpretation der hebräischen Namen (ff. 436r-471v). Man findet in ihr illuminierte (ff. 5v, 190v, 364v und 377v), vergoldete, oder mit blau-rotem Fleuronné verzierte Initialen. Einige Blätter (2, 3, 345, 357, 472) fehlen oder wurden abgeschnitten. Das explicit auf f. 471v informiert uns darüber, dass diese Handschrift im Jahre 1440 von Jean Comte (Comitis) von Warmarens (Vuarmarens, FR), Pfarrer von Billens (FR) abgeschrieben wurde. RCap 243 stammt aus der Bibliothek des Kapuzinerkonvents von Sitten. Der Kapuzinerorden ist in Sitten seit dem 17. Jahrhundert präsent. Ein handschriftlicher Besitzereintrag auf dem vorderen Spiegelblatt weist darauf hin, dass diese Bibel 1785 im Besitz des Kapuziners Josef Alexius [Eggo] von Leuk war (1761-1840; Guardian in Saint-Maurice von 1805 bis 1808, in Sitten von 1808 bis 1811 und von 1819 bis 1822).
Online seit: 22.03.2018
Diese lateinische Bibel enthält die Bücher des Alten Testamentes (Oktateuch, Könige, Chroniken, Esra, Tobit, Judith, Esther, Hiob und Makkabäer). Ihnen voraus geht der Prolog von Hieronymus zur Bibel (in der logischen Reihenfolge: ff. 11, danach 13-14r; Anfang unvollständig), ein Auszug des De doctrina christiana 2, 8-9 des Heiligen Augustinus (f. 14) und der Prolog des Hieronymus zum Pentateuch (in der Reihenfolge: f. 14v dann f. 9). Einige Blätter am Anfang sind verschwunden oder nicht korrekt eingebunden; die Handschrift beginnt gegenwärtig mit Genesis 19.26. Der unvollständige Text der Genesis wird in dieser Reihenfolge gelesen: ff. 9v-10, 15-16, 12 (es fehlt : Gn 10.30-19.26), 1-8 (es fehlt : Gn 31.28-36.19), 17-26r. Desgleichen weist das Ende der Handschrift Fehler auf: der Text wird auf f. 379v von II Makkabäer 14.6 unterbrochen. Die moderne Foliierung enthält einige Fehler: 3 Blätter zwischen ff. 161 und 162 wurden nicht gezählt; die Foliierung springt von f. 188 auf f. 190 und es gibt ein f. 256a. Man findet in RIKB 8 eine blaue Initiale mit rotem Fleuronné (f. 9v), wie auch weitere, einfachere Initialen in Rot, zum Teil mit geometrischen Motiven (z.B. auf ff. 69r oder 112r). Das explicit auf f. 227v informiert uns darüber, dass diese Handschrift 1433 transkribiert wurde. Sie gehörte dem Schweizer Unternehmer Kurt Bösch (*1907 in Augsburg - † 2000 in Augsburg), Bücherliebhaber, Sammler und Mäzen, der insbesondere das Institut Universitaire Kurt Bösch (IUKB) in Brämis/Sitten (VS) gründete. 2012 spendete die IUKB mehrere wertvolle Bücher der Mediathek Wallis, darunter auch diese Handschrift.
Online seit: 22.03.2018
Der Band S 51 der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) umfasst zwei Sammlungen lateinischer Fabeln in zwei verschiedenen Teilen, der erste gedruckt, der zweite handschriftlich. Der erste Teil, um 1475 bei Michael Wenssler in Basel gedruckt (GW 7890), enthält das Speculum sapientiae, das fälschlicherweise einem heiligen Bischof Kyrill zugeschrieben wurde. Diese Sammlung von 95 lateinischen Fabeln in Prosa wurde wahrscheinlich gegen 1337-1347 durch den italienischen Dominikaner Bongiovanni da Messina zusammengestellt. Der zweite Teil enthält Äsop's Fabeln in einer lateinischen Versversion, genannt „Fabeln des Anonymus Neveleti“ (nach dem Namen ihres ersten Herausgebers, Isaac Nicolas Nevelet, im Jahre 1610), die eventuell Gualterus Anglicus (12. Jahrhundert) zugeschrieben werden kann. Dieser zweite, handschriftliche Teil ist um 1474 durch den anonymen Schreiber von Georges Supersaxo ausgeführt worden. Er ist mit anderen Kopien vergleichbar, die für Georges Supersaxo um 1472-1774 hergestellt wurden, zu der Zeit, als der junge Mann in Basel Jura studierte. Diese Handschriftengruppe umfasst Klassiker (Terenz, Sallust ...), aber auch Texte, die nur Gelehrten bekannt sind (Augustinus Datus, Gasparinus Barzizius ...). Auf die beiden Spiegelblätter von S 51 wurden Pergamentfragmente mit lateinischen Auszügen aus Aristoteles' Physik geklebt (Buch IV, in der Übersetzung von Jakob von Venedig).
Online seit: 22.03.2018
Der Band S 56 der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) versammelt in fünf Teilen verschiedene lateinische Texte, sowohl Klassische Texte wie Werke von italienischen Humanisten, wobei die beiden ersten gedruckt sind (mit Initialen in Rot und Grün), die drei folgenden handschriftlich. Der erste Teil, gegen 1472 bei Michael Wenssler und Friedrich Biel in Basel gedruckt (GW 3676), enthält die Epistolae des Humanisten und Rhetorikprofessors Gasparino Barzizza aus Bergamo (ca. 1360-1431). Ihnen folgt der Trost der Philosophie von Boethius, aus der Werkstätte desselben Michael Wenssler in Basel, gegen 1473-1474 (GW 4514). Danach erscheint der erste handschriftliche Text (unvollendet; mit Marginal- und Interlinearglossen), Jesuida seu De passione Christi des Humanisten und Mediziners Girolamo della Valle aus Padua († ca. 1458 oder 1494). Als Grundlage für die Kopie des in Hexametern geschriebenen Werk, das dem Bischof von Padua (1428-1447) Pietro Donato gewidmet ist, diente wahrscheinlich die Edition von ca. 1474 bei Michael Wenssler in Basel (GW M49385). Auch die Seiteneinrichtung richtet sich nach dieser Edition. Der vierte Teil enthält die Verschwörung des Catilina von Sallust. Am Ende des Bandes bilden drei Werke von zwei Autoren (mit marginalen und interlinearen Glossen; Initialen in Rot und Grün), infolge eines Fehlers des Buchbinders in der Reihenfolge der Lagen ineinander vermischt, den fünften Teil: es handelt sich um die Elegantiolae (in der Reihenfolge der Lektüre: ff. 1r-10v, 27r-38v, 11r-20r) des Humanisten und Rhetorikprofessors Agostino Dati von Siena (*1420 oder 1428, †1478), sowie um zwei Abhandlungen von Gasparino Barzizza, die bereits im gedruckten Teil vorhanden sind, die Praeceptorum summula (ff. 20r-21v) und das Modus orandi (ff. 21v-26v, 39r-43r). Die drei handschriftlichen Teile des Bandes wurden von verschiedenen Händen angefertigt, darunter diejenige des anonymen Schreibers von Georges Supersaxo. S 56 ist daher mit den anderen Handschriften vergleichbar (S 51, S 101, S 105), die für Georges Supersaxo zu der Zeit hergestellt wurden, als der junge Mann in Basel Jura studierte (um 1472-1474). Unter den Annotationen auf den Vorsatzblättern ist der Besitzervermerk seines Vaters, Bischof Walter Supersaxo, zu erkennen (f. N2r).
Online seit: 22.03.2018
Zugleich Reisebericht und Geographiewerk waren die Voyages von Jean de Mandeville, wahrscheinlich gegen 1355-1357 verfasst, im Mittelalter äusserst erfolgreich. Die zahlreichen handschriftlichen Kopien erlauben es, drei verschiedene Versionen des französischen Textes zu unterscheiden, aus denen lateinische und mundartsprachliche Übersetzungen hervorgingen. Die älteste deutsche Übersetzung, die auf ca. 1393-1399 zurückgehen soll, ist von Michel Velser, ein Mitglied der Familie von Völs (Völs, Südtirol). Das Exemplar S 94 aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) enthält zahlreiche, zum Teil zoo- oder anthropomorphe Zierinitialen. Die mit Annotationen versehenen Vorsatzblätter bestehen aus Pergament. Der Sprache gemäss würde die Handschrift aus dem Norden der Schweiz stammen. Der Besitzereintrag auf f. 120v erwähnt einen Onkel „G“, was auf Georges Supersaxo selbst hinweisen könnte. Im Einband befand sich ein Fragment eines päpstlichen Dokumentes, das zweifellos auf die Mitte des 13. Jahrhunderts datiert werden kann, adressiert von einem Papst Innozenz an den Abt von Kempten. Ms. S 94 ist mit einer weiteren Handschrift aus der Bibliothek Supersaxo vergleichbar, mit S 99, die eine französische Version der Voyages enthält.
Online seit: 14.12.2017
Diese in ein Pergamentblatt geheftete Handschrift aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) ist in mehrere Teile gegliedert. Der Hauptteil (ff. 2r-43r) ist den Walliser Statuten gewidmet (Statuten der Landschaft Wallis). Ihnen voraus geht ein Inhaltsverzeichnis in einer Version, die den Statuten (Landrecht) des Bischofs von Sitten und Kardinals Mathieu Schiner aus den Jahren 1511-1514 gleicht, jedoch eine andere Ordnung der Artikel sowie wichtige Modifikationen und Zusätze aufweist. Derselbe Schreiber hat auf ff. 65r-69v die Statuten (Kürzerung des Rechten) kopiert, die 1525 von Georges Supersaxo veröffentlicht und 1550 bestätigt wurden. Die vorliegende Handschrift der Bibliothek Supersaxo bildet daher lediglich eine vorläufige Version der Statuta von 1571. Erst die Handschrift von 1571, die sich im Staatsarchiv Wallis befindet (AV 62/4) und ausserdem sowohl auf Deutsch wie auf Französisch vorhanden ist, wurde die normative Basisreferenz bis zur Verkündung des Walliser Zivilgesetzbuches 1852. Zwischen diesen zwei Redaktionen der Statuten, auf ff. 51r-54v, befindet sich das Testament von Johannes Grölin (Groely), Bürger und ehemaliger Kastellan von Sitten (civis et olim castellani dominorum civium Sedunensium), am 8. Januar 1585 in Sitten durch den Notar Martin Guntern (1538-1588) verfasst. Verschiedene Notizen aus den Jahren 1557-1590 befinden sich am Anfang und am Ende der Handschrift (auf dem vorderen Spiegelblatt und f. 1; auf ff. 70v-77v und auf dem hinteren Spiegelblatt). Es handelt sich dabei um Kontoauszüge und Arbeiten von mehreren Händen, davon diejenige des Martin Guntern, zusammen mit Notizen, die sich auf die Geburt der Kinder von Bartholomäus Supersaxo († 1591) beziehen, den Enkel von Georges Supersaxo. Martin Guntern war nicht allein Notar, sondern auch eine wichtige politische Persönlichkeit (besonders Staatssekretär von 1570 bis zu seinem Tode), der eine wichtige Rolle in der Redaktion und Übersetzung der Walliser Statuten von 1571 spielte. Bartholomäus Supersaxo seinerseits, der 1565 einen Besitzervermerk auf der vorderen Innenseite von S 95 hinterliess, war Gouverneur von Monthey (1565-1567), Kapellan von Sitten (1574) und Vize-Vogt (1579-1585); 1573 heiratete er in zweiter Ehe Juliana, die Tochter von Johannes Groely.
Online seit: 22.03.2018
Die Handschrift vereint drei moralische Abhandlungen, die aus verschiedenen Epochen stammen. Sie beginnt mit dem Fürstenspiegel des Dominikaners Wilhelm Peraldus, De eruditione principum, geschrieben um 1265. Es folgt ein kurzer, philosophischer Text des Franziskaners Johannes von Wales, Breviloquium, aus der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, und eine moralische Abhandlung von Martin von Braga, Formula vitae honestae, ein Werk des 6. Jahrhunderts, das im Mittelalter eine starke Verbreitung erfuhr und lange Seneca zugeschrieben wurde. Für den Bischof von Sitten Walter Supersaxo bestimmt (ca. 1402-1482), wurde die Handschrift 1463 durch den Priester Cristoferus in Domo Lapidea (Im/Zum Steinhaus, Steinhauser), von Lalden (Pfarrei Visp), Altarrektor der Kirche St. Mauritius von Naters (fol. 214v und 220r) kopiert. Die Kopie wurde auf einem Papier mit Wasserzeichen angefertigt (fol. 180r), das auch für S 97 (fol. 129r) benutzt wurde, mit S 98 und Rcap 73 eine der drei Handschriften, die von demselben Kopisten für die Bibliothek von Walter Supersaxo gemacht wurden.
Online seit: 22.03.2018
Diese Handschrift aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) enthält zwei Werke auf Lateinisch. Das erste (ff. 1r-126r) ist eine Abhandlung der Inquisition, geschrieben 1359 in Girona vom katalanischen Dominikaner Nicolau Eymeric, Grossinquisitor von Aragon (vor 1320-1399). Die Version in S 97 enthält das Kapitel De suspicione (Beginn f. 104v), das auch als eigenes Werk angesehen wird; das Inhaltsverzeichnis wurde auf Pergament geschrieben (f. 1). Im zweiten Teil der Handschrift (ff. 132r-214r) findet sich eine Version in 31 Kapiteln der Gesta Romanorum, eine berühmte Sammlung von Fabeln und moralisierenden Märchen, die vermutlich vor 1342 in Deutschland oder England geschrieben wurde. Der erste Teil der Handschrift S 97 wurde 1460, der zweite Teil 1465 kopiert. Kopist war der Priester Cristoferus In Domo Lapidea (Im/Zum Steinhaus, Steinhauser) von Lalden, Rektor des Altars der Heiligen Fabian und Sebastian in der Kirche St. Mauritius in Naters. Derselbe Schreiber ist ebenfalls verantwortlich für zwei weitere Handschriften der Bibliothek Supersaxo, für S 96 und S 98, die theologische und moralische Werke beinhalten. Ausserdem transkribierte dieser Schreiber 1460, im gleichen Jahr wie S 97, das De jurisdictione inquisitorum ein zweites Mal, wiederzufinden im ersten Teil eines Sammelbandes der Bibliothek des Kapuzinerkonvents von Sitten, in RCap 73 (alte Signatur W 34).
Online seit: 22.03.2018
Diese Handschrift aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) ist eine Sammlung literarischer französischer Texte mit moralisierender Tendenz, die den Roman von Pontus und Sidonia enthält, sowie Texte in Versform aus dem 15. Jahrhundert. Den Hauptteil der Handschrift (ff. 1r-122r; Initiale in Rot, Gelb und Schwarz auf f. 1r) nimmt Pontus und Sidonia ein, ein Werk, das im 15. und 16. Jahrhundert grossen Erfolg erfuhr. Diese Prosafassung des anglo-normannischen Romans des Horn, manchmal Geoffroi de La Tour Landry zugeschrieben, wurde in Frankreich gegen Ende des 14. oder zu Beginn des 15. Jahrhunderts geschrieben. Es folgen zwei Texte von Alain Chartier (*1385-1395, †1430), Sekretär und Botschafter der Könige Karl VI. und vor allem Karl VII.: auf ff. 122r-131r das berühmte Bréviaire des nobles (ca. 1422-1426) und auf ff. 131r-136v das Lay de paix (ca. 1424-1426). Der folgende Teil (ff. 136v-145r) beinhaltet ein weniger verbreitetes Werk, den Songe de la Pucelle, von einem unbekannten Autor. Am Ende, auf ff. 145v-149r, befinden sich sechs anonyme Balladen a pleysance et de bon advis. Diese Handschrift wurde 1474 in Martigny von Claude Grobanet transkribiert (zumindest der erste Teil, der Roman von Pontus und Sidonia), den man als Kopisten von zwei weiteren Handschriften der Bibliothek Supersaxo wiederfindet, S 99 (Voyages von Mandeville) und S 100 (Statuten von Savoyen). Grobanet befand sich im Dienst von Antoine Grossi Du Châtelard, Fürst von Isérables (†1495). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts geriet die Familie von Antoine Du Châtelard anscheinend in finanzielle Schwierigkeiten; ihr Besitz - und wahrscheinlich auch die drei Manuskripte - ging darauf in die Hände von Georges Supersaxo über.
Online seit: 22.03.2018
Zugleich Reisebericht und Geographiewerk waren die Voyages von Jean de Mandeville, wahrscheinlich gegen 1355-1357 verfasst, im Mittelalter äusserst erfolgreich. Es existieren drei Versionen des französischen Textes; das Manuskript S 99 bezieht sich auf die „kontinentale“ Version. Wie in anderen Handschriften dieser Version, folgt auf die Voyages (ff. 1r-122v, mit Explicit auf f. 123v und einem Zusatz auf ff. 124r-125r) die Preservacion de Epidimie (ff. 122v-123v). Die tatsächliche Identität der zwei Autoren ist ungeklärt und könnte sogar verwechselt werden. Im Exemplar S 99 aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) werden die oberen Ränder durch Ornamente besetzt, die zum Teil in zoo- oder anthropomorphe Motive übergehen. Die Bibliothek Supersaxo hat eine andere Version der Voyages, die S 94, in der deutschen Übersetzung von Michel Velser. Wie zwei weitere Handschriften aus derselben Bibliothek, die S 97bis (Sammelband mit dem Roman von Pontus und Sidonia) und die S 100 (Statuten der Savoye), wurde die S 99 von Claude Grobanet kopiert, der 1474 in Martigny urkundlich erwähnt wird, wo er im Dienste von Antoine Grossi Du Châtelard, dem Fürsten der Isérables, stand († 1495). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts geriet die Familie von Antoine Du Châtelard anscheinend in finanzielle Schwierigkeiten; ihr Besitz - und wahrscheinlich auch die drei Manuskripte - ging darauf in die Hände von Georges Supersaxo über. Die unvollständige Urkunde aus Pergament, aus der die hintere Innenseite besteht, erwähnt unter anderem Martigny, 147[3] und einen seigneur d'Ys[érables (?)].
Online seit: 14.12.2017
Diese Handschrift aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) enthält ein compendium der Statuten von Savoyen, ein Gesetzbuch, das 1430 von Amadeus VIII., dem ersten Herzog von Savoyen und zukünftigen Gegenpapst Felix V., erlassen wurde. Gedruckt wurde das compendium zum ersten Mal 1477 in Turin von Johannes Fabri (Hain 14050, GW M43623). Bis 1475 befand sich die Region des Wallis unterhalb der Morge von Conthey unter der Herrschaft den Herzögen von Savoyen. Die Handschrift S 100 kann mit zwei weiteren Handschriften der Bibliothek Supersaxo verglichen werden, mit S 97bis (Gesamtsammlung mit dem Roman von Pontus und Sidonia) und S 99 (Jean de Mandeville, Voyages). Alle drei Handschriften wurden von Claude Grobanet kopiert, der 1474 in Martigny urkundlich erwähnt wird, wo er im Dienste von Antoine Grossi Du Châtelard, dem Fürsten der Isérables, stand († 1495). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts geriet die Familie von Antoine Du Châtelard anscheinend in finanzielle Schwierigkeiten; ihr Besitz - und wahrscheinlich auch die drei Manuskripte - ging darauf in die Hände von Georges Supersaxo über.
Online seit: 14.12.2017
Diese Handschrift aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten, Walter Supersaxo (ca. 1402–1482), und seines Sohnes Georg (ca. 1450–1529) enthält fünf der sechs Komödien von Terenz, wobei die letzte, Hecyra, mitten im Text abrupt endet. Der Codex gehört zu einer Gruppe von Handschriften (S 51, S 56, S 105), welche Georg Supersaxo während seiner Studienzeit in Basel (ab 1472) selbst anfertigte oder anfertigen liess. In dieser Gruppe enthält neben der vorliegenden Handschrift auch der Codex S 105 die Komödien des Terenz. Beide Handschriften stehen einander, was den Text und seine Formatierung anbelangt, sehr nahe. Im Gegensatz zum Codex S 105, welcher sorgfältig und regelmässig geschrieben und mit aufwändigeren Initialen ausgestattet wurde, handelt es sich bei S 101 eindeutig um eine Gebrauchshandschrift. Die Ausstattung mit Initialen und die Rubrizierung bricht ebenfalls wenig später ab. Der Einband der Handschrift stammt aus derselben Werkstatt wie jener des Codex S 51. Auf beiden finden sich identische Einbandstempel und die Fragmente, welche jeweils als Ansatzfälze verwendet wurden, stammen aus derselben Handschrift. Sie zeigen Ausschnitte aus der Physica des Aristoteles in der Übersetzung des Jakob von Venedig.
Online seit: 22.03.2018
Diese Handschrift der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) mit Initialen in Rot und Blau (zum Teil mit Fleuronné, z.B. auf ff. 1r und 113v; zwei Zeichnungen auf ff. 77r und 91r) beinhaltet acht juristische Traktate in Latein, die Hälfte davon ist anonym: 1. Johannes de Blanasco, (Libellus super titulo) de actionibus (ff. 1r-45r); 2. Aegidius de Fuscarariis, Ordo judiciarius (ff. 46r-67v); 3. Ordo judiciarius „De edendo“ (ff. 68r-69v; unvollständig); 4. Ordo judiciarius „Scientiam“ (ff. 69v-75v); 5. Tankred von Bologna, Ordo judiciarius (ff. 77r-113v); 6. Contentio actoris et rei (ff. 113v-117r); 7. Parvus ordo judiciarius (ff. 117r-121v); 8. [Tankred von Bologna / Raimund von Penyafort], Summa de matrimonio (ff. 121v-125v; unvollständig). Johannes de Blanosco († ca. 1281 oder später) aus dem Burgund, studierte und lehrte wahrscheinlich auch Recht in Bologna, bevor er in seine Heimat zurückkehrte und sich in den Dienst des Herzogs Hugo IV. von Burgund stellte. 1256 verfasste er seinen Kommentar über den Titel der Institutes „De actionibus“, eventuell noch in Bologna. Der Autor des zweiten Traktates dieser Handschrift, Aegidius de Fuscarariis (†1289), war der erste Laienlehrer für kanonisches Recht an der Universität von Bologna. Sein Ordo judiciarius aus den Jahren 1263-1266 ist sein wichtigstes Werk. Tankred von Bologna (ca. 1185-ca. 1236), der Autor der Nr. 5 und 8, bekannter Kanonist und Erzdiakon, verkehrte mit den Päpsten Innozenz III., Honorius III. und Gregor IX.; zu seinen Werken zählt die leidlich erfolgreiche Summa de sponsalibus et matrimonio, die um 1210-1214 verfasst und 1235 von Raimund von Penyafort überarbeitet wurde. Besonders berühmt ist er jedoch durch seinen Ordo judiciarius (ca. 1214-1216), der sich in ganz Europa als Referenzwerk im Bereich der Rechtsverfahren durchsetzte. Zu den vier anonymen (oder nicht mit Sicherheit zugeschriebenen) Traktaten der Handschrift S 102: die Nr. 3, besser bekannt unter dem Titel Ulpianus de edendo, wurde wahrscheinlich um 1140-1170 in England geschaffen; die Nr. 4 vor 1234 in Frankreich (ihr Autor ist ein gewisser Gualterus, eventuell identisch mit Gauthier Cornu, Erzbischof von Sens); die Nr. 6, die aus der Zeit des Pontifikats von Gregor IX. stammt, ist möglicherweise anglo-normannischer Herkunft; die Nr. 7 endlich wurde im Norden von Frankreich 1221 und 1238 in zwei Versionen geschrieben. Die Bibliothek Supersaxo enthält zahlreiche juristische Werke. S 102 kann speziell mit der Handschrift S 104 (Goffredus Tranensis, Summa super titulis Decretalium) verglichen werden, die ebenfalls aus dem 14. Jahrhundert und aus Bologna stammt.
Online seit: 22.03.2018
Diese Handschrift ist das einzige Zeugnis dieser kulinarischen Abhandlung, welche im Jahre 1420 von Maître Chiquart geschrieben wurde, dem Koch des ersten Herzogs von Savoyen, Amadeus VIII. (1383-1451); der Text wurde Jehan de Dudens diktiert, einem Schreiber und Notar von Annecy. Die Handschrift enthält ebenfalls eine Beschreibung von zwei am Hofe des Herzogs von Savoyen organisierten Banketten; darauf folgen Sentenzen, etymologische Annotationen und Glossen. Die Handschrift gehörte zu der Bibliothek des Bischofs Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und dessen Sohn Georges (ca. 1450-1529).
Online seit: 04.11.2010
Bei der Summa super titulis (oder rubricis) Decretalium handelt es sich um ein berühmtes juristisches Traktat über die Dekretalen von Gregor IX., gegen 1241-1243 von Godefridus de Trano verfasst, der in Bologna Professor für kanonisches Recht war und später Kardinal wurde († 1245). In diesem Exemplar wird der Beginn jedes der fünf Bücher durch eine illuminierte Initiale gekennzeichnet (ff. 1r, 45r, 75v, 105v, 124v). Inmitten der Annotationen und Manikeln in den Rändern und zwischen den Spalten befinden sich auch zahlreiche kleine Menschenköpfe, mit der Feder im Profil gezeichnet (z.B. auf f. 154r). Diese Handschrift gehört zur Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529). Davor war sie Eigentum von Georges de Saluces (Bischof von Aosta 1433 und von Lausanne 1440, gestorben 1461), zu der Zeit als dieser noch Dekan von Puy-en-Velay war. In der Bibliothek Supersaxo befindet sich ein weiteres in Bologna entstandenes Manuskript, S 102, das ebenfalls aus dem 14. Jahrhundert stammt und juristische Texte enthält.
Online seit: 14.12.2017
Diese Handschrift aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) enthält die sechs Komödien von Terenz, die alle mit einer verzierten Initiale beginnen: Andria (f. 5r), Eunuchus (f. 19v), Heautontimoroumenos (f. 35v), Adelphoe (f. 52r), Hecyra (f. 66v), Phormio (f. 78r). Die Handschrift gehört zu einem Konvolut von Kopien, die gegen 1472-1474 wenn nicht von Georges Supersaxo selbst, so zumindest von einem Schreiber in seinen Diensten angefertigt wurden. Zu der Zeit studierte der junge Mann in Basel Jura. In dieser Handschriftengruppe gibt es Klassische Stücke (Terenz, Sallust...), aber auch Texte, die nur Gelehrten geläufig sind (Augustinus Datus, Gasparinus, Barzizius,...). Die Komödien von Terenz nehmen in dieser Sammlung einen besonderen Platz ein, da sie in einem weiteren, unvollendeten Manuskript dieser Gruppe abgeschrieben wurden, S 101.
Online seit: 14.12.2017
Die Schriftrolle enthält eine Sammlung von 133 Kochrezepten, die als Quelle für den berühmten Viandier von Guillaume Tirel, genannt Taillevent, dienten. Sie gehörte zur Bibliothek des Bischofs Walter Supersaxo (ca. 1402-1482) und dessen Sohn Georges (ca. 1450-1529).
Online seit: 04.11.2010
Der Codex ist eine Sammelhandschrift verschiedener liturgischer Texte. Er enthält das Graduale mit Neumen, ein Kalendarium mit einer Reihe komputistischer Tabellen, ein Sakramentar, Lektionar und Rituale. Zwölf Schreiber waren an der Erstellung beteiligt. Die Handschrift ist mit zwei Federzeichnungen und Initialen im Flechtwerkstil geschmückt. Die grossen Bilder zeichnet eine originelle Ikonografie aus. Der Codex ist ein Beispiel für den Übergang von liturgischen Einzelbüchern hin zum Plenarmissale.
Online seit: 26.09.2024
Das um 1450 entstandene Stundenbuch ist vermutlich in Flandern hergestellt und reich ausgestattet. Es enthält fünf Miniaturen und zahlreiche ausgeschmückte Initialen, Lombarden mit Fleuronné, florale Ornamente im Goldrankenstil und Rahmenleisten in Rot, Purpur, Blau und Grün. Es wurde Blattgold oder vermaltes Gold verwendet. Die Miniaturen zu Beginn neuer Abschnitte zeigen die Kreuzigung (fol. 8r), die Verkündigung (fol. 11r), Maria Königin mit Kind (fol. 24r), das Jüngste Gericht, (fol. 57r) und ein Requiem mit Tumbagebeten (fol. 69r). Der letzte Abschnitt des Stundenbuchs mit den Gradualpsalmen (ab fol. 80r) stammt bei gleichem Entsehungszeitraum von anderer Hand. Er ist weniger reich ausgestattet. Gold und Purpur wurden hier nicht mehr verwendet. Ergänzungen im Kalendarium zeigen, dass das Stundenbuch wohl schon bald nach seiner Entstehung in das Gebiet des Hochrheins/ heutige Schweiz gelangte. Das Buch wurde im 16. Jahrhundert neu eingebunden. Dabei wurden die Ränder beschnitten. Möglicherweise wurde dabei der Part mit den Gradualpsalmen dem Brevier hinzugefügt. Der Einband der Renaissance mit samtbezogenen Holzdeckeln ist mit Metallbeschlägen verziert.
Online seit: 26.09.2024
Das Protokoll über die Gesandtschaft des Konzils von Basel nach Griechenland wurde zum grossen Teil von dem Konzilsnotar Jakob Hüglin (um 1400–1484) verfasst. Hüglin war ab 1432 als Notar, ab 1435 als Schreiber am Basler Konzil tätig. Er begleitet 1437 zusammen mit dem Notar Dietrich Winckelman die Delegation nach Konstantinopel. Das Manuskript diente zum Teil als Vorlage für Hs 4.
Online seit: 26.09.2024
Die Sammelhandschrift umfasst Akten der Basler Konzilsgesandtschaft nach Konstantinopel, Protesterklärungen und Notariatsinstrumente. Als historischer, flexibler Einband diente eine Urkunde auf Pergament, eine Ehedispens von 1436, die heute gesondert gelagert wird. Der Bericht über die Reise nach Griechenland nimmt den Hauptteil der Handschrift ein und basiert in Teilen auf den Notizen Jakob Hüglins in Hs 3. Jakob Hüglin (um 1400–1484) war ab 1432 als Notar, ab 1435 als Schreiber am Basler Konzil tätig. Er begleitet im Februar 1437 zusammen mit dem Notar Dietrich Winckelman die Delegation nach Konstantinopel. Die Reise dauerte ein Jahr bis Februar 1438. Die Sammelhandschrift besteht aus 17 Faszikeln, die mit Heftstichen verbunden sind und wurde von verschiedenen Schreibern verfasst.
Online seit: 26.09.2024
Das Hornbacher Sakramentar ist ein bedeutendes Werk ottonischer Buchmalerei. Es ist vor 983 auf der Reichenau für die Benediktinerabtei Hornbach (Pfalz) geschaffen worden. Nach ihrem Schreiber wird die Handschrift auch Eburnant-Codex genannt. Vermutlich ist sie 1439 in die Solothurner Stiftsbibliothek gelangt. Als Nr. 38, Colleccionarius Antiquus im Verzeichnis des Propstes Felix Hemmerli erwähnt. In Karls des Grossen politischer Konzeption lag die Vereinheitlichung des kirchlichen Lebens nach dem Vorbild der stadtrömischen Liturgie unter Papst Gregor dem Grossen. So benutzte man im Gottesdienst für die vorgeschriebenen Gebete und Messtexte ein „Sakramentar“. Dieses wurde um 1220 durch das „missale curiae“ abgelöst.
Online seit: 22.06.2010
Das Silberne Evangeliar ist im 12. Jahrhundert, vermutlich im oberrheinischen Raum, entstanden. Es wird erstmals erwähnt 1646 im Inventarium Custodiae S. Ursi, s. 48: “Ein altes Evangelij Buoch, dessen Deckhel von Silber“. In Karls des Grossen politischer Konzeption lag die Vereinheitlichung des kirchlichen Lebens nach dem Vorbild der stadtrömischen Liturgie unter Papst Gregor dem Grossen. So entstand als Buch bei der Niederschrift der Evangelien das „Evangeliar“.
Online seit: 22.06.2010
Perg.-Hs., 1438/39, gestiftet vom Solothurner Schultheissen Henmann von Spiegelberg und seiner Gemahlin Margarethe von Spins als Messbuch zum Gebrauch am St. Georgs-Altar in deren Kapelle im St. Ursenmünster. Möglicherweise ist das Missale in Solothurn entstanden. Das Missale Romanum (Erstdruck: Mailand 1474 unter dem Titel Missale secundum consuetudinem Romane Curie noch ohne Rubricae generales und Ritus servandus) geht auf das Missale curiae zurück, d. h. auf das um 1220 zusammengestellte Messbuch der päpstlichen Palastkapelle.
Online seit: 22.06.2010
Ein Blatt in karolingischer Minuskel, das ein Fragment des De institutione musica von Boetius (Liber VI, Kap. 18 und Liber V, Capitula) enthält. Es bildet die obere Hälfte des linken Blattes des Fragments R 1.1.10 aus dem Staatsarchiv Solothurn. Es gehört zu derselben Handschrift wie die Fragmente R 1.5.7, R 1.5.8 und R 1.1.11 aus dem erwähnten Archiv. Es wurde wahrscheinlich als Einband eines Archivdokuments des Kollegiatsstifts Sankt Leodegar in Schönenwerd benutzt.
Online seit: 14.12.2017
Untere Hälfte eines Doppelblattes in karolingischer Minuskel, das ein Fragment des De institutione musica von Boetius (Liber VI, Kap. 18 und Liber V, Capitula und Kap. 2) enthält. Die obere Hälfte des linken Teils bildet das Fragment R 1.1.9 aus dem Staatsarchiv Solothurn. Es gehört zu derselben Handschrift wie die Fragmente R 1.5.7, R 1.5.8 und R 1.1.11 aus diesem Archiv. Es wurde wahrscheinlich als Einband eines Archivdokuments des Kollegiatsstifts Sankt Leodegar in Schönenwerd benutzt.
Online seit: 14.12.2017
Obere Hälfte eines Blattes in karolingischer Minuskel, das ein Fragment des De institutione musica von Boetius (Liber I, Proemium, Kap. 2) enthält. Es gehört zu derselben Handschrift wie die Fragmente R 1.5.7, R.1.5.8, R 1.1.9 und R.1.1.10 aus dem Staatsarchiv Solothurn. Es wurde wahrscheinlich als Einband eines Archivdokuments des Kollegiatsstifts Sankt Leodegar in Schönenwerd benutzt.
Online seit: 14.12.2017
Doppelblatt aus dem 3. Band (Mai-Juni) eines ehemals sechsbändigen Fuldaer Legendars, das 1156 Rugger, Probst des Klosters Frauenberg in Fulda, in Auftrag gegeben hatte. Das Fragment enthält Teile der Bonifatiusvita Otlohs von St. Emmeram und stammt von der Hand Eberhards von Fulda. Das Legendar wurde noch in der Mitte des 16. Jhs. von Georg Witzel (1501-1573) in Fulda benutzt und für sein Hagiologium seu de sanctis ecclesiae (Mainz 1541) sowie für seinen Chorus sanctorum omnium. Zwelff Bücher Historien Aller Heiligen Gottes (Köln 1554) ausgewertet. Weitere Fragmente des 3. Bandes befinden sich Basel und Nürnberg. Sie zeigen, dass dieser, ebenso wie zumindest auch der 6. Band (November-Dezember) des Legendars, schon wenig später nach Basel kam, wo beide offenbar um 1580 makuliert wurden. Die P-Initiale 1r stellt im Kopf des Buchstabens Bonifatius und unter ihm den Auftraggeber des Legendars Rugger dar.
Online seit: 14.12.2017
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Das Urbar von Salerno stammt vom Ende des 12. Jahrhunderts und verzeichnet den Landbesitz und die Abgaben und Verpflichtungen, die der Kirche von Salerno geschuldet waren. Heute sind nur 31 nicht geheftete Blätter des ursprünglich umfangreicheren, in beneventanischer Minuskel geschriebenen Codex erhalten. Das Urbar ist zum grössten Teil ein Palimpsest: ein Codex der Etymologiae des Isidor von Seville aus dem 10. Jahrhundert in beneventanischer Minuskel.
Online seit: 20.12.2023
Doppelblatt in Karolingischer Minuskel, das ein Fragment des De institutione musica von Boetius (Liber I, Kap. 18-19, 20) enthält. Es gehört zu derselben Handschrift wie die Fragmente des Staatsarchivs Solothurn R 1.5.8, R 1.1.9, R 1.1.10 und R 1.1.11. Das Doppelblatt diente als Einband des Liber fabricae sub littera C, mit Rechnungen von 1522 bis 1528 aus dem Kollegiatsstift Sankt Leodegar in Schönenwerd.
Online seit: 14.12.2017
Doppelblatt in karolingischer Minuskel, das ein Fragment des De institutione musica von Boetius (Liber I, Kap. 23-14 und Liber II, Kap. 8) enthält. Es gehört zu derselben Handschrift wie die Fragmente des Staatsarchives Solothurn R 1.5.7, R 1.1.9, R 1.1.10 und R 1.1.11. Das Doppelblatt diente als Einband für das Liber Cellae sub littera AA, mit Rechnungen von 1520 aus dem Kollegiatsstift Sankt Leodegar in Schönenwerd.
Online seit: 14.12.2017
Doppelblatt aus Pergament, das einen Teil des musiktheoretischen Traktates Musica enchiriadis aus dem 9. Jahrhundert enthält. Lange Zeit dem Benediktinermönch Hucbald zugeschrieben, wird es heute als Werk eines anonymen Autors angesehen. Das Doppelblatt diente als Einband für das Liber Cellae sub littera V mit den Rechnungen von 1526 bis 1528 aus dem Kollegiatsstift Sankt Leodegar in Schönenwerd.
Online seit: 14.12.2017
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Weniger als zehn Textzeugen der Vulgata-Bearbeitung des Theodulf von Orléans († 821) sind überliefert. Umfangreiche Reste einer solchen Theodulfbibel des 9. Jahrhunderts aus dem Vorbesitz des Solothurner St. Ursenstifts, wo sie im 16. Jahrhundert zerschnitten und als Einbandmaterial benutzt wurde, haben sich im Staatsarchiv Solothurn und in der Zentralbibliothek Solothurn erhalten. Virtuelle Zusammenführung der Fragmente: [sine loco], codices restituti, Cod. 3 (Biblia Theodulfi Fragmenta).
Online seit: 19.03.2015
Diese deutschsprachige Sammelhandschrift ist Anfang des 15. Jahrhunderts vermutlich im Zürcher Dominikanerinnenkloster Oetenbach entstanden. Sie enthält neben dem liturgischen Psalter (für das monastische Stundengebet, Psalterium feriatum) auch die Cantica des Breviers und die Heiligenlitanei in deutscher Sprache, sowie ein Gebet. Spätestens im 17. Jahrhundert befand sich die Handschrift im Besitz des Solothurner St. Ursenstifts.
Online seit: 17.03.2016
Das geistliche Handbuch enthält verschiedene deutsche Texte: Neben einer Übersetzung des Nikodemus-Evangeliums und einer Kommunionsandacht dominikanische Exequien und mystische Texte zur Passion Christi. Die Handschrift ist im 3. Viertel des 15. Jhs. im oberrheinischen Raum entstanden und stammt aus dem Besitz des Berner Dominikanerinnenklosters (Inselkloster St. Michael). Nach der Reformation gelangte die Handschrift Ende des 16. Jahrhunderts in die Solothurner Ratsbibliothek (Bibliotheca civitatis).
Online seit: 21.12.2009
Johannes Aal (ca. 1500-1551) war als humanistisch gelehrter Stiftspropst und Dramatiker eine der prägenden Figuren für das kulturelle Leben in Solothurn. Während seines Studiums in Freiburg im Breisgau diktierte sein Lehrer, der humanistische Universalgelehrte Heinrich Loriti (Glarean, 1488-1563), am 17. Mai 1537 ihm diese Anmerkungen zu seinem De geographia liber.
Online seit: 25.06.2015
Das illustrierte Brevier für Augustiner-Chorherren ist 1470/1471 in der Lombardei entstanden. Die elegante Handschrift stammt aus dem Stift Santa Croce in Mortara. Im 17. Jahrhundert gelangte der Band in den Besitz der Solothurner Patrizierfamilie Wagner, deren Bücher 1773 der Stadtbibliothek vermacht wurden.
Online seit: 21.12.2009
Diese oberdeutsche medizinische Sammelhandschrift enthält ausser dem Arzneibuch des Ortolf von Baierland und Auszügen aus dem Thesaurus pauperum des Petrus Hispanus eine Fülle weiterer heilkundlicher Texte wie das Corpus der Klostermedizin, verschiedene Fassungen des Wacholderbeertraktates, Auszüge aus Bartholomäus, dem Antidotarium Nicolai und vieles mehr. Zusammengestellt wurden die Texte zwischen 1463 und 1466 durch den Ravensburger Arzt Hans Stoll. Der Kodex ist im ersten Katalog der Solothurner Stadtbibliothek von 1766/1771 aufgeführt.
Online seit: 21.12.2009