Kurzcharakterisierung:Der Band enthält Beschlüsse der Räte („antworten“), Kundschaften, also Zeugenaussagen, sowie Urfehden, worin Delinquenten versprechen, sich nicht an den am Strafverfahren gegen sie beteiligten Personen zu rächen. Er umfasst auch Landrechts-Erneuerungen von auswärtigen Landleuten von 1550 bis 1604. Zeitlich umfasst der Band hauptsächlich die Jahre 1557 bis 1566, mit späteren Einträgen bis 1621.(fre)