Kurzcharakterisierung:Diese in ein Pergamentblatt
geheftete Handschrift aus der Bibliothek des Bischofs von Sitten Walter
Supersaxo (ca. 1402-1482) und seines Sohnes Georges (ca. 1450-1529) ist in
mehrere Teile gegliedert. Der Hauptteil
(ff. 2r-43r) ist den Walliser Statuten gewidmet (Statuten der
Landschaft Wallis). Ihnen voraus geht ein Inhaltsverzeichnis in einer
Version, die den Statuten (Landrecht) des Bischofs von
Sitten und Kardinals Mathieu Schiner aus den Jahren 1511-1514 gleicht, jedoch
eine andere Ordnung der Artikel sowie wichtige Modifikationen und Zusätze
aufweist. Derselbe Schreiber hat auf ff. 65r-69v die Statuten (Kürzerung des Rechten) kopiert, die 1525 von Georges Supersaxo veröffentlicht und 1550 bestätigt wurden. Die vorliegende Handschrift der Bibliothek Supersaxo bildet daher lediglich eine vorläufige Version der Statuta von 1571. Erst die Handschrift von 1571, die sich im Staatsarchiv Wallis befindet (AV 62/4) und ausserdem sowohl auf Deutsch wie auf Französisch vorhanden ist, wurde die normative Basisreferenz bis zur Verkündung des Walliser Zivilgesetzbuches 1852. Zwischen diesen zwei Redaktionen der Statuten, auf ff. 51r-54v, befindet sich das Testament von Johannes Grölin (Groely), Bürger und ehemaliger Kastellan von Sitten (civis et olim castellani dominorum civium Sedunensium), am 8. Januar 1585 in Sitten durch den Notar Martin Guntern (1538-1588) verfasst. Verschiedene Notizen aus den Jahren 1557-1590 befinden sich am Anfang und am Ende der Handschrift (auf dem vorderen Spiegelblatt und f. 1; auf ff. 70v-77v und auf dem hinteren Spiegelblatt). Es handelt sich dabei um Kontoauszüge und Arbeiten von mehreren Händen, davon diejenige des Martin Guntern, zusammen mit Notizen, die sich auf die Geburt der Kinder von Bartholomäus Supersaxo († 1591) beziehen, den Enkel von Georges Supersaxo. Martin Guntern war nicht allein Notar, sondern auch eine wichtige politische Persönlichkeit (besonders Staatssekretär von 1570 bis zu seinem Tode), der eine wichtige Rolle in der Redaktion und Übersetzung der Walliser Statuten von 1571 spielte. Bartholomäus Supersaxo seinerseits, der 1565 einen Besitzervermerk auf der vorderen Innenseite von S 95 hinterliess, war Gouverneur von Monthey (1565-1567), Kapellan von Sitten (1574) und Vize-Vogt (1579-1585); 1573 heiratete er in zweiter Ehe Juliana, die Tochter von Johannes Groely.(esc)
Online seit: 22.03.2018
Sion/Sitten, Médiathèque Valais, S 95
Papier · 77 ff. · 21 x 29 cm · Wallis · 16. Jahrhundert
Statuten des Wallis [deutsch]. Testamentum Johannis Grölin
Wie zitieren:
Sion/Sitten, Médiathèque Valais, S 95, Vorderseite + Vordere Innenseite – Statuten des Wallis [deutsch]. Testamentum Johannis Grölin (https://www.e-codices.ch/de/list/one/mvs/S-0095)