St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1262, p. 6 – Gottesdienstordnung für das Kloster St. Gallen im Directorium von 1583
http://www.e-codices.ch/de/csg/1262/6
Kurzcharakterisierung:Die Handschrift, die der jung verstorbene Kantor Johannes Strang († 1588; Profess 1580) unter Fürstabt Joachim Opser (1577-1594) im Jahr 1583 aufgrund von Notaten von Pater Heinrich Keller schrieb, beschreibt meist in lateinischer, aber häufig auch in deutscher Sprache die gottesdienstlichen Gepflogenheiten im Kloster St. Gallen im Jahreslauf vom 1. Januar bis 31. Dezember. Dieses Directorium cultus divini ist eine der wichtigsten Quellen zur Kenntnis der Mönchsliturgie im nachreformatorischen Galluskloster. Erwähnt werden Gebete und Gesänge, die an einzelnen Tagen zu sprechen und zu singen waren oder liturgische Prozessionsordnungen (etwa auch separat für Schön- und Schlechtwettertage). Der Band enthält Angaben zum Kirchenschmuck und zahlreiche kulturgeschichtlich interessante Notizen, so beispielsweise auch zum sanktgallischen Brauchtum rund um die Ernennung eines Schülerabts. Neben einem Verzeichnis von Jahrzeiten auf p. 1 finden sich auch historische Notizen zu verschiedenen klosterinternen Ereignissen. Der Band wurde bis 1606 weitergeführt.(smu)
Standardbeschreibung: Scherrer Gustav, Verzeichniss der Handschriften der Stiftsbibliothek von St. Gallen, Halle 1875, S. 436.
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Online seit: 23.06.2014
St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1262
Papier · 175 pp. · 21 × 15.5 cm · Kloster St. Gallen, P. Johannes Strang · 1583
Gottesdienstordnung für das Kloster St. Gallen im Directorium von 1583
Wie zitieren:
St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1262, p. 6 – Gottesdienstordnung für das Kloster St. Gallen im Directorium von 1583 (https://www.e-codices.ch/de/list/one/csg/1262)
Directorium officii divini et scholae S. Galli 1583
mit späteren Zusätzen (p. 2-132) und Fortsetzung dazu (p. 134-159), letztere copirt von Joh. Strang, St. Gall. Cantor und Studienlehrer, aus Notaten von Heinrich Keller (im Stiftsarchiv).
Einzelne Personalnachrichten.
(S. 115)
Verfahren und Gebräuche bei der Wahl eines 'Abbas scholasticus' durch die Schüler selbst in Gegenwart des Rektors.
Vgl. I. v. Arx S. Gall. Gesch. III p. 259-62 über die Schulfeste und Ceremonien in der Char- und Osterwoche nach dieser Handschrift, welche eine Hauptquelle zur Kenntniss der Stiftsordnung im XVI Jh. ausmacht.