Wann die ehemalige Handschrift von Fulda in die Schweiz gelangte, lässt sich nicht feststellen. Im Fuldaer Bücherverzeichnis in Basel ([F III 42, 11v](http://www.e-manuscripta.ch/bau/content/pageview/973368)) von 1507/1516 (Ba; zur Datierung Berschin 2013/2017) ist als Liber in quo concilium ephesianum continetur
(cf. Schrimpf 1992, p. 149, nr 523) ein Band aufgeführt, der mit dem Inhalt der Fragmente übereinstimmt; in den weiteren Fuldaer Verzeichnissen um die Mitte des 16. Jh. (V, F und P, cf. Christ 1933, p. 67-160, 249-275 und 295-305) findet dieser Eintrag keine Parallele mehr. Dies deutet darauf hin, dass die Ba 523 verzeichnete Handschrift in der 1. Hälfte des 16. Jh. die Fuldaer Bibliothek verließ. Sollte sie sich in unseren Fragmenten erhalten haben, so wäre sie wohl wie eine Anzahl weiterer Fuldaer Codices in ebendiesem Zeitraum als potentielle Textvorlage für Drucke Basler Offizinen in die dorthin gelangt.