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Des erwùrdigen fùrstlichen stiffts vnd gotteshaus zu Kempten, freie kayserliche landgerichts ordnunge
1481. Verfassunng der hoff- vnd lanndtgerichts ordnungen, ettlicher altten gebreüchen, gewonhaiten vnnd processen, wie selbige auch neben anndernthails in vbung bey diss frs.[»fürstlichen«] stüffts Kempten freyen kayserlichen landtgericht gehaltten werden.
Vide infra Iudicium fol. 3. Rest der Seite leer, (
Jörg Flöschuz von Schmergen; Jörg Rott, der alz leyrer zum Vnholz Lorenzer pfarr vnd Veytt Sumer, burger zuo Kempten
Hanns Müller im Almach Lorennzen pfarr, Hanns Schärpfflin, innwoner vnnd Jacob Rösch, Burger zuo Kempten
Hanns Weybel unnd Hanns Rudolff Kolb, bede burger zuo Kempten
6 verschiedene Hände in brauner und dunkelbrauner Tinte:
Des fürstlichen stifftes Kempten landgerichts ordnung <
Gotische Deckelverbindung. Heftung auf 3 erhabene gespaltene Lederbünde. Einfach umwickelte Kapitale, das untere defekt, deshalb dort der
), deren Ende hier nicht ausgeschrieben wurde und ohne Datum blieb.
Pergamentene Falzverstärkungen in den Lagenmitten, die einer oder mehreren Urkunden in deutscher Sprache
).
Angesichts des Inhalts mindestens p.
Gehörte wohl dem Fürststift Kempten bzw. dessen auf p. Kissling).
Gemäss dem beigelegten Zettel (s. o.) hernach wohl im Besitz des Rechtsgelehrten
Dann wohl im Besitz von