Fribourg/Freiburg, Archives de l'Etat de Fribourg/Staatsarchiv Freiburg, Livre des bourgeois 1 / Bürgerbuch 1
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Beschreibung von Kathrin Utz Tremp, 2014.

Handschriftentitel: Livre de bourgeoisie I
Entstehungsort: Freiburg.
Entstehungszeit: 1341-1416
Alternative Bezeichnung:
  • Grand Livre des Bourgeois (G. L. B.) en papier
  • altes (Bürgerbuch) aus Papier
  • das alte Bürgerbuch
Beschreibstoff: Papier. Mehrere Folios tragen ein Wasserzeichen: zwei Kreise, einer auf dem andern, durchkreuzt von einem Strich, der in einem lateinischen Kreuz endet, ähnlich wie Briquet, Nr. 3165-3169, wahrscheinlich aus einer italienischen Papiermühle.
Umfang: Ursprünglich 182 (und mehr?) Folien. In der heutigen Form umfasst BB 1 106 Folien. Es fehlen die Folien 1-22, 43, 46, 54-81, 93, 96, 107, 113-114, 126-127, 142-145, 156-159, 166-173, 180 und 183-193 (?). Im Jahr 1811 hat Staatsarchivar Jean-François Uffleger die Folien 54, 80, 93, 113, 126, 142, 156, 166-173 nach einem Manuskript der Sammlung Gady (Archives de l'Evêché de Lausanne, Genève et Fribourg) und die Folien 93, 107, 184, 185 und 193 nach dem zweiten Bürgerbuch rekonstituiert. Diese Rekonstitutionen sind in BB 1 auf Blätter von kleinerem Format und feinerem Papier eingelegt worden. Es handelt sich nur um die Namen der Bürger, die auf den verlorenen Folien figurieren sollten, nicht aber um ihren Beruf, ihren Wohnort und ihre Aufnahme in die Bürgerschaft. In der Edition von Bonfils/de Vevey sind diese Rekonstitutionen dann nach Möglichkeit vervollständigt worden. Eine Übersicht über die fehlenden Folien bei Portmann, S. 200 Anhang 1. Die Folien 23, 102, 118, 130, 134 und 163 sind etwas länger und deshalb unten umgefaltet.
Format: 40 x 30 cm.
Seitennummerierung: Folienzählung in römischen und arabischen Zahlen. Die römische Zählung muss spätestens im Jahr 1416 angebracht worden sein, denn die Rückverweise in BB 2 beziehen sich auf diese Foliierung. Es gibt aber auch Rückverweise auf die Folien 184, 185 und 193, die heute in BB 1 fehlen.
Lagenstruktur: Ursprünglich waren die Bürgeraufnahmen in einzelne Hefte geschrieben, die erst später zu einem Band zusammen gebunden wurden. Dabei ist die chronologische Ordnung nicht eingehalten worden. Während die Eintragungen auf den ersten Folien von 1399 stammen, sind diejenigen der zweiten Hälfte von BB 1 oft früheren Datums. Die ältesten Bürgeraufnahmen (von 1341) finden sich auf f. 160. Die Tatsache, dass die Bürgeraufnahmen ursprünglich in einzelne Hefte geschrieben wurden, erklärt auch, warum es in BB 1 leere (oder teilweise leere) Seiten gibt. Die ursprünglichen Hefte befanden sich wohl in einem ziemlich schlechten Zustand; jedenfalls war es nötig, sie an den Rändern mit Papierstreifen zu flicken, um sie zu einem Band zusammenfügen zu können; deshalb ist es auch nicht möglich, eine Lagenbeschreibung zu machen.
Zustand: Könnte besser sein.
Seiteneinrichtung: Ein mit schwarzer Tinte gezeichneter und relativ gut sichtbarer Rahmen (ca. 33 x 23 cm) lässt rund um das ganze Blatt einen Rand frei, wobei der äussere Rand breiter ist als der innere. Innerhalb dieses Rahmens befinden sich die Listen der Bürger. Jeder Eintrag nimmt 1-4 Zeilen ein.
Schrift und Hände: Man weiss nicht, wer BB 1 angefangen hat. In der Folge scheint es von den Stadtschreibern (oder von Schreibern in stadtschreiberähnlichen Stellung) geführt worden zu sein, so von 1370-1377 von Henrich Nonans von Schwarzenburg, 1389-1394 von Peter Nonans und seit 1396 von Petermann Cudrefin, die alle eine Kanzleikursive schrieben. Alle Einträge von 1396 bis 1416 sind von Cudrefins Hand, ebenso wie auch die Bemerkungen am Rand. Im Unterschied zu seinen Vorgängern versah er seine Einträge mit seinem Notariatssignet. Im Jahr 1416 legte er ein neues, zweites Bürgerbuch aus Pergament an (BB 2). Wenn ein Bürger noch lebte, wurde er in BB 2 übertragen und der einschlägige Eintrag in BB 1 mit der Bemerkung versehen: Scriptus est in libro pergameno oder in libro novo. Dabei wurde der Eintrag in BB 1 gestrichen, was zahlreichen Folien einen etwas abweisenden Charakter gibt. Wenn ein Bürger gestorben war, wurde sein Eintrag in BB 1 mit der Bemerkung Obiit versehen.
Buchschmuck: Die Initialen sind ein bisschen mehr entwickelt als die anderen Buchstaben; sonst aber fehlt jeglicher Buchschmuck.
Spätere Ergänzungen: Wenn ein Bürger die Pfandliegenschaft wechselte, wurde ein Mutationseintrag gemacht, und zwar meistens unmittelbar beim entsprechenden Einbürgerungseintrag. Auch Verluste des Bürgerrechts und Wechsel zur äusseren Bürgerschaft konnten eine Ergänzung in BB 1 verursachen. Von den Bemerkungen, die durch die Übertragung in BB 2 verursacht worden, war oben (unter Schrift und Hände) schon die Rede.
Einband: 41 x 32,5 cm, aus weissem Pergament (20. Jh.), mit vier bzw. acht dreieckigen Verstärkungen in den Ecken.
Hauptsprache: Latein; Personen- und Ortsnamen häufig in Deutsch oder Französisch (Patois).
Inhaltsangabe:
Livre de bourgeoisie I (auf dem Rücken des Einbands, sehr viel später). Das erste Bürgerbuch der Stadt Freiburg wird auch als Grand Livre des Bourgeois (G. L. B.) en papier oder als das "alte (Bürgerbuch) aus Papier" oder einfach als "das alte Bürgerbuch" bezeichnet; es soll hier und in Zukunft als Bürgerbuch 1 (BB 1) bezeichnet werden, ebenso wie auch das Zweite Bürgerbuch als BB 2.

  • Aufnahmen ins Bürgerrecht der Stadt Freiburg 1341-1416. Diese erfolgten in der Regel nach Bannern (Burg, Au, Spital und seit 1404 Neustadt). Massenaufnahmen in den Jahren 1341-44, 1347, 1365, 1373, 1381, 1384, 1385, 1394, 1396, 1399, 1403, 1409, 1413, 1415, 1416. Die Bürger, die dazwischen in die Bürgerschaft aufgenommen wurden, wurden am Ende der jeweiligen Liste mit Angabe des Datums der Aufnahme angefügt. So findet sich z.B eine Liste mit Bürgern des Burgquartiers, die 1344 begonnen und bis 1405 weitergeführt wurde. Eine Aufstellung über den Inhalt der verschiedenen Folien bei Bonfils/de Vevey, S. 249-251. Insgesamt verzeichnet BB 1 rund 2100 Bürgeraufnahmen von 1341 bis 1416.
Entstehung der Handschrift: Freiburg.
Bibliographie:
  • Le premier livre des bourgeois de Fribourg (1341-1416). Introduction par Yves Bonfils, Texte publié par Bernard de Vevey et Yves Bonfils, Fribourg 1941 (Archives de la Société d'histoire du canton de Fribourg, t. 16).
  • Urs Portmann, Bürgerschaft im mittelalterlichen Freiburg. Sozialtopographische Auswertungen zum Ersten Bürgerbuch 1341-1416, Freiburg (Schweiz) 1986 (Historische Schriften der Universität Freiburg Schweiz, 11).
  • Kathrin Utz Tremp, "Fiat littera ad dictamen sapientum". Notare, Lombarden und Juden in Freiburg im Üchtland (14. Jahrhundert), Zürich-St. Gallen 2012 (Europäische Rechts- und Regionalgeschichte, Bd. 17) (zu Heinrich Nonans von Schwarzenburg und Peter Nonans).
  • Rainer Christoph Schwinges, Neubürger und Bürgerbücher im Reich des späten Mittelalters: Eine Einführung über die Quellen, in: Neubürger im späten Mittelalter. Migration und Austausch in der Städtelandschaft des alten Reiches (1250-1550), hg. von Rainer Christoph Schwinges, Berlin 2002 (Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 30), S. 17-50.